Auszug - Ertüchtigung von Straßenbrunnen für den Katastrophenschutz
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Es soll eine Ergänzung stattfinden: „und Bewässerung von Grünflächen“. BV Drews verliest eine weitere Änderung „für den möglichen Einsatz im Katastrophenfall“ wird gestrichen. BV Fest lobt das. Die Linken, SPD, FDP und CDU treten dem Antrag bei. BV Burth fragt nach den Kosten. BzStR Schruoffeneger: Bei den Landesbrunnen gibt es einen hohen Investitionsrückstau, bei den Bundesbrunnen ebenso.
Die bezirklichen Tiefbauunterhaltungsmittel (100.000€) werden ausgegeben, um unvermeidbare Reparaturen vorzunehmen. Der Ansatz, die Zuständigkeiten zu vereinfachen und zu klären ist sinnvoll. Es gibt bisher keine finanziellen Zuweisungen für Brunnen.
BD Dr. Berger: Die Straßenbrunnen sind im Rampenlicht durch das bürgerliche Engagement zur Bewässerung von Bäumen. Die Pumpen sind schwierig zu bedienen. Er fragt, wie dafür gesorgt werden kann, dass mehr Straßenbrunnen funktionsfähig sind. BzStR Schruoffeneger: Das kann nur der Bund machen.
BV Fenske: Meinen Sie den Senat mit Landesmitteln? Oder auch die Bezirksmittel, die zur Verfügung stehen? Wieso kommt der Bund nicht hinterher, wenn wir 366.000€ für die Umwelt ausgeben? Können wir da einen Brief schreiben? BzStR Schruoffeneger: Das System scheint mir impraktikabel. Auch die Zuständigkeiten sind schwierig herauszubekommen. Mitarbeiter des Bundesinnenministeriums haben keinen Bezug zu den lokalen Straßenbrunnen. BV Seyfert: Wer bestimmt, welche Brunnen fixiert sind? BzStR Schruoffeneger: Wir. Die Listen der Brunnen werden dem Protokoll angehangen (Anlage 2 und 3).
Beitritt: SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, FDP-Fraktion Fraktion DIE LINKE
Der Ausschuss für Umwelt, Natur- und empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich beim Senat dafür einzusetzen, ein Konzept für die Wasserversorgung im Katastrophenfall und zur Baumbewässerung vorzulegen. Hierfür sind alle Straßenbrunnen im Bezirk für den möglichen Einsatz im Katastrophenfall, Großschadenslage zu ertüchtigen. Darüber hinaus soll geprüft werden, wie das aktuelle Versorgungsdefizit von 1.840 Kubikmetern pro Tag behoben werden kann.
Der BVV ist bis zum 30.7.2020 zu berichten.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird beauftragt, sich beim Senat dafür einzusetzen, ein Konzept für die Wasserversorgung im Katastrophenfall vorzulegen und die bezirklichen Straßenbrunnen in ihre Zuständigkeit aufzunehmen. Hierfür sind alle Straßenbrunnen im Bezirk für den möglichen Einsatz im Katastrophenfall, Großschadenslage zu ertüchtigen. Darüber hinaus soll geprüft werden, wie das aktuelle Versorgungsdefizit von 1.840 Kubikmetern pro Tag behoben werden kann. Der BVV ist bis zum 30.7.2020 zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung: |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Schriftliche Anfragen |