Auszug - Straßengastronomie auch bei schmalen Bürgersteigen ermöglichen  

 
 
39. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten - Besucher möchten sich bitte per Mai im BV-Büro anmelden
TOP: Ö 8.1
Gremium: Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Di, 26.05.2020 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Festsaal, 3. Etage
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
0328/5 Straßengastronomie auch bei schmalen Bürgersteigen ermöglichen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Dr.Vandrey/Wapler/Gusy 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

BV Wapler begründet den Antrag und ist erstaunt, dass das Bezirksamt die Regelungen für die Sondernutzung auf öffentlichem Straßenland durch Außengastronomie spontan vorgenommen hat, ohne zuvor mit der BVV bzw. im Beirat für Menschen mit Behinderung darüber zu diskutieren. Der Raum für Fußgänger darf nicht eingeschränkt werden.

 

BV Recke sieht eher eine erhöhte Gefahr, sollte die Außengastronomie auf Flächen am Fahrbahnrand ermöglicht werden. Zudem müssen Parkplätze erhalten werden, z. B. für Bürger/innen, die Aufgrund der Pandemie den ÖPNV nicht nutzen möchten.

 

BV Hertel sieht die Sicherheitsaspekte auch als relevant an, nach seiner Kenntnis ist die Außengastronomie auf Straßen bisher nur im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg genehmigt worden.

 

BzStR Herz erörtert, dass die Fraktionen keine weitere Telefonkonferenz vereinbart haben und eine Diskussion in der heutigen Sitzung für die Gastronomen zu spät gewesen wäre, für den Öffnungszeitpunkt, daher ist ein Beschluss des Bezirksamtes erfolgt. Außengastro­nomie am Fahrbahnrand sieht auch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz kritisch, die Gäste müssten z. B. durch Absperrschranken geschützt werden, dazu sind entsprechende Anordnungen notwendig. Der Fließverkehr darf nicht behindert werden. Zu bedenken ist auch, dass die Parkraumbewirtschaftung eingeführt worden ist, weil der Parkdruck in der Innenstadt bereits sehr hoch ist. Nach Rücksprache mit BzStR Schruoffeneger wären die Parkplätze bei einer gastronomischen Nutzung abzuordnen.

 

Mitte April wurde die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz um Prüfung gebeten, ob die Sondernutzungsgebühren, aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Lage für die Gastronomen, erlassen werden könnte. Die Entscheidung für den Vorschlag erfolgte erst einen Monat später.

 

BV Bolsch ist der Meinung das kein Bedarf besteht, da viele Gastronomen ihr Geschäft voraussichtlich aufgeben werden, da die Nachfrage nachlässt.

 

BV Sempf erklärt, dass die Gastronomie bei der Verkehrswende ggf. eine wichtige Rolle einnehmen wird, aber zunächst der Prozess des Genehmigungsverfahrens nochmal überprüft werden sollte.

 

BV Wapler stellt sich die Frage der Gefahr auch bei der Nutzung des Unterstreifens.

 

BV Recke gibt zu bedenken, dass das Konzept des Ordnungsamtes komplett geändert werden müsste.

 

BzStR Herz informiert, dass die Leichtigkeit des Fußverkehres bei jeder Einzelfallprüfung weiterhin Beachtung findet und das Grundmaß von 1,80 m bleibt, lediglich der 20 cm zusätzliche Sicherheitsabstand entfällt.

 

 


Der Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und

Ordnungsangelegenheiten empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Die Drucksache wird abgelehnt.

 

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird ersucht, ansässigen gastronomischen Betrieben dort, wo die verbleibende Breite des Bürgersteigs keine ausreichende Möglichkeit zur Aufstellung von Tischen und Sitzgelegenheiten für eine Außenbewirtung erlaubt, die Möglichkeit zur Nutzung von angrenzenden Flächen am Fahrbahnrand in angemessenem und standortverträglichen Umfang zu eröffnen.

Der BVV ist bis zum 31.8. 2017 zu berichten

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 4 dagegen:      7    Enthaltung: 4

 

Die Dringlichkeit wird einstimmig beschlossen.

 
 

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