Auszug - Fahrradabstellanlagen für Lastenräder  

 
 
41. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tiefbau
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Verkehr und Tiefbau Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 13.05.2020 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Festsaal, 3. Etage
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
1403/5 Lastenfahrräder fördern – Parken jenseits der Gehwege unterstützen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Grüne/SPD 
Verfasser:Kempf/Wapler/Kaas Elias/Gusy/Sempf/Dr. Murach 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

BV Kaas Elias erläutert: Gemeinsamer Antrag der Fraktionen der Grünen und der SPD als Ersetzungsantrag zur Drucksache 1403/5.


BzStR Schruoffeneger: Im Fahrradabstellanlagen-Konzept des Bezirks sind Abstellmöglichkeiten für Lastenräder vorgesehen. Die Finanzierung für die ersten 20 Standorte wurde bei der zuständigen Senatsverwaltung beantragt. Der Prozess dauert noch an.


BV von Ertzdorff-Kupffer möchte wissen, ob PKW-Stellplätze wegfallen würden.


BzStR Schruoffeneger hierzu: Aufgrund der Größe der Lastenräder können diese im Gegensatz zu normalen Fahrrädern nicht auf dem Gehweg abgestellt werden. Für die Abstellmöglichkeiten sind daher PKW-Stellplätze in Anspruch zu nehmen.


BV Heyne: Gewerbliche Nutzer von Lastenrädern sollen sich für die Schaffung von Abstellmöglichkeiten auf öffentlichem Straßenland in Form von Entrichtungsgebühren beteiligen. Private Nutzer sollten einen Stellplatzbedarf nachweisen müssen.


BV Mattern ist der Ansicht, dass eine Ungleichbehandlung der Verkehrsteilnehmer stattfindet. Die Bedarfsermittlung hinsichtlich der Stellplätze ist gleichermaßen für alle Verkehrsmittel zu führen.


BV Recke hält den Antrag für erledigt, da bereits Abstellmöglichkeiten im Konzept des Bezirks vorgesehen sind. BV Sell stimmt zu.

 


Der Ausschuss für Verkehr und Tiefbau

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, inwieweit in das Fahrradparken-/Fahrradab- stellanlagenkonzept des Bezirkes Abstellanlagen und -orte für Lastenräder berücksichtigt werden können. Da dieses bereits das Parken von Fahrrädern im Straßenraum jenseits der Gehwege vorsieht und die novellierte Straßenverkehrsordnung (StVO) Lastradabstellmöglichkeiten vorsieht, soll dies entsprechend dort geschehen und mit dem neuen Zusatzzeichen beschildert werden. Im Rahmen des Konzepts Fahrradparken wird das Bezirksamt aufgefordert, nach dem Vorbild des Bezirksamtes Neukölln einen Regelplan zum Lastenradparken zu erstellen, mit denen die örtlichen Bedarfe erfasst werden und Abstellflächen gestaltet werden.

 

Weiterhin wird das Bezirksamt gebeten, interessierte Bürger*innen und Gewerbetreibende über die Fördermöglichkeiten einer Anschaffung von Lastenrädern durch das Land und durch Bundesprogramme zu informieren.

 

Der BVV ist bis zum 30.10.2020 zu berichten.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 8 dagegen:         3 Enthaltung: 4

 
 

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