Auszug - Vorstellung Bauvorhaben Otto-Suhr-Allee 80-82 (Postgebäude) durch die Architekten (10 Minuten Vorstellung + 15 Minuten Nachfragen und Diskussion)  

 
 
76. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 04.03.2020 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Minna-Cauer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Der Architekt des Vorhabens, Herr Schneider, stellt mittels einer Präsentation das Vorhaben vor, bei dem insgesamt ca. 300 Mikroappartements in einem Anbau und im Zuge einer Sanierung der Bestandsgebäude der von der Oberpostdirektion errichteten, denkmalgeschützten Anlage an der Ecke Warburgzeile/Otto-Suhr-Allee entstehen sollen. Weiterhin sollen Flächen für Co-Working-Spaces entstehen, die Post und der Einzelhandel sollen erhalten bleiben und die Innenorganisation des Hofes verändert werden. Dieser wird stark entsiegelt, bis auf 2 Behindertenparkplätze entfallen die PKW-Stellplätze unter freiem Himmel. Das Dach soll begrünt und mit einer Laufbahn ausgestattet werden.

Herr Scherf vom Bezirksamt erläutert anhand des Lageplans die Pläne des Bezirksamts. Durch eine nachbarschaftliche Vereinbarung über Abstandsflächen, kann nun bis zur Grundstücksgrenze gebaut und damit doppelt so viel Bürofläche gewonnen werden, wie ursprünglich gedacht. Die Service Einheit Facility Management legt hierzu eine Machbarkeitsstudie vor.

BD Dr. Lautsch lobt zwar die Pläne zur Begrünung und Sportfläche, sieht den Umgang mit dem Denkmal jedoch kritisch – trotz der „Fuge“ zwischen Alt- und Neubau sei letzterer sehr massiv. Er fragt nach der Unterscheidbarkeit der Materialität und dem Anteil der auf die Belange von Menschen mit Behinderungen abgestimmten Wohnungen. Antwort: Die Neubau-Fassade soll mit hellen Faserzementplatten verkleidet werden und 1,5 m zurückspringen. Gemäß Bauordnung werden 1/3 der Wohnungen barrierefrei ausgeführt. BV Dr. Timper fragt nach der Größe der Wohnungen; Antwort: zwischen 17m² und 30 m². BV Wieland fragt nach der planungsrechtlichen Grundlage, da nur Mikroappartements gebaut werden und keine Durchmischung, bspw. Wohnungen für Familien, vorgesehen sind. Der Charakter sei eher der eines Boardinghauses, außerdem fragt sie nach weiteren Zielen der Freiflächengestaltungen. Frau Giehler antwortet für die Verwaltung, dass es sich um allgemeines Wohngebiet handelt und das Vorhaben nicht als Boardinghouse eingestuft werden kann, da keine Serviceeinrichtungen vorgesehen sind. Herr Scherf und BzStR Schruoffeneger ergänzen zur Freiflächengestaltung, dass insbesondere die Einbindung des Baudenkmals Villa Kogge eine Rolle spielen wird, im jetzigen Stadium aber noch keine Details spruchreif sind. BV Heyne kritisiert den Entwurf als „gebaute Langeweile“ und sieht ihn als Folge rechtlicher Restriktionen auf Landesebene und fragt nach Umplanungspotentialen, falls solche Restriktionen auf Landesebene zukünftig entfallen würden.

Herr Schneider führt dazu aus, dass Planungen zwar immer ein dynamischer Prozess seien und beispielsweise auch Wohngemeinschaften denkbar seien, es aber keine konkreten Alternativ-Planungen gebe. Ein Bürgerin aus dem Publikum möchte den Mietzins pro Quadratmeter wissen, was nicht beantwortet werden kann. Ein Bürger aus dem Publikum übt deutliche Kritik am Entwurf, insbesondere der seines Erachtens ambitionslosen Fassade und fragt das Bezirksamt, ob eine Genehmigung vorliege. BzStR Schruoffeneger bestätigt, dass eine Baugenehmigung erteilt wurde, da der Eigentümer hier Baurecht hatte. BV Tillinger kritisiert, dass das Projekt erst jetzt im Ausschuss vorgestellt wurde, da es sich um ein exponiertes Vorhaben handele. BV Gusy bedauert, dass es hier seitens der Verwaltung keine weiteren Einflussmöglichkeiten gebe. BV Fenske meint, wenn Baurecht bestehe, solle dies im Ausschuss respektiert und nicht bemäkelt werden, eine Einflussnahme seitens des Ausschusses solle sich auf Vorhaben konzentrierten, wo das Planungsrecht entsprechende Möglichkeiten eröffnen würde. Außerdem fragt er nach der Planung von Parkplätzen im Rahmen des Bauvorhabens.

BzStR Schruoffeneger führt aus, dass nur 27% im Kiez einen PKW haben und die Klientel, die vorrausichtlich einziehen wird, eher nicht zu den KFZ-Eigentümer*innen gehöre. Entscheiden ist vor allem die Erreichbarkeit des Einzelhandels gewesen, wofür mit der Tiefgarage eine Lösung gefunden sei. BV Brzezinski betont, dass die Debatte aufgrund der fehlenden Gestaltungsmöglichkeiten unnötig sei. BV Heyne hält es für wichtig, solche Vorhaben zu diskutieren, um sich die realen Auswirkungen der rechtlichen Rahmenbedingungen auf das Baugeschehen vor Augen zu führen. Gestaltungsfragen ließen sich wiederum nicht sinnvoll in Gesetzesform gießen.

BD Dr. Lautsch betont die Gestaltungsfreiheit der Architekten und weist die aus dem Publikum geäußerte Kritik zurück. BV Dr. Timper fragt nach ökologischen Aspekten des Vorhabens. Herr Schneider erwähnt die hochgedämmte Fassade, den Fernwärmeanschluss und die Begrünung. Die Fassadengestaltung müsse zurückhaltend sein, um nicht in Konkurrenz zur Bauhausfassade des Denkmals zu stehen. BzStR Schruoffeneger ergänzt abschließend, dass der Genehmigung ein intensiver, bezirksamtsinterner Abwägungsprozess über Stellplätze und Entsiegelung des Innenhofs vorausgegangen sei.

 

 


 

 
 

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