Auszug - Private Pyrotechnik zu Silvester einschränken
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BD Dr. Berger begründet den Antrag mit den verschiedenen einschränkend empfundenen Auswirkungen privaten Feuerwerks auf die Einwohner*innen des Bezirks. In der anschließenden Debatte mit Beiträgen der BVen Hartmann, Fest, Drews und Burth wird das Problem allgemein anerkannt. Unterschiedliche Bewertungen bestehen jedoch hinsichtlich der Festlegung von „Verbotszonen“ und der Durchsetzbarkeit selbiger.
Der Ausschuss für Umwelt, Natur- und Klimaschutz, Liegenschaften und Grünflächen empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, Gebiete in Charlottenburg-Wilmersdorf zu lokalisieren, an denen das Abbrennen von Pyrotechnik in erheblichem Ausmaß zur Gefährdung der Bevölkerung geführt hat.
Des Weiteren soll das Bezirksamt beim Senat darauf dringen, dass in Anlehnung der schon erfolgten positiven Erfahrungen der beiden Verbotszonen in Berlin auch in Charlottenburg-Wilmersdorf dementsprechende Zonen eingerichtet werden. Dabei sollen besonders Straßenzüge, in denen sich Krankenhäuser, Kinder, Senior*innen und Pflegeheime befinden, betrachtet werden.
Des Weiteren ist zu prüfen, ob anstatt des Abbrennens privater Pyrotechnik die Möglichkeit besteht, ein Feuerwerk an lokaler Stelle durch den Bezirk zu realisieren.
Der BVV ist bis zum 30.04.2020 zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
dafür: 8 dagegen: 0 Enthaltung: 4 |
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