Auszug - Sachstand Planung weiterer Sporthallen  

 
 
27. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Sport
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Sport Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Mi, 27.11.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:19 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Gertrud-Bäumer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Herz erklärt nach Rücksprache mit der zuständigen Abteilung Stadt, dass die Planungen für die weiteren Schulsporthallen/Sporthallen ebenfalls planmäßig laufen (Beginn 2022).

 

Gemäß der I-Planung des Bezirkes (Stand: Revision SenFin) finden sich folgende Maßnahmen in Bezug auf Schulsporthallen/Sporthallen:

 

 in "Große Bauvorhaben" -3701/70103- das Bauvorhaben Johann-Peter-Hebel-Grundschule beinhaltet eine Schulsporthalle mit Kosten in Höhe von 7.100 T€ und einer ersten Rate in 2022,

 

 -3704/70102- das Bauvorhaben Friedrich-Ebert-Oberschule beinhaltet eine Doppelsporthalle mit Gesamtkosten in Höhe von 15.000 T€ und einer ersten Rate in 2022,

 

 in "Pauschale Zuweisung" -3702/71301- die in TOP 6 besprochene Aufstockung der Sporthalle der Otto-von-Guericke-Oberschule mit Gesamtkosten und Höhe von 5.000 T€ und einer ersten Rate in 2020,

  

 in den Mitteln für Typensporthallen der Senatsverwaltung:

 Die Sporthalle Länderallee. Hier wird versucht die Halle in die bezirkliche Planung zurück zu holen um flexibler bei der Nutzung des Geländes zu sein.

 

 Die Sporthalle der Erwin-von-Witzleben-Grundschule.

 

Andere Sporthallen bzw. Standorte für Sporthallen sind im Gespräch, aber nicht in der Planung/Bearbeitung.

 

Über vom Senat geplante Maßnahmen (z.B. Halemweg) kann keine Aussage getroffen werden.

 

Herr Niroomand fragt, ob Vereine die dann gebauten Hallen auch nutzen dürften, da es in der Vergangenheit zu Situationen kam, in denen Schulen den Sport von förderungswürdigen Sportorganisationen in den Schulsporthallen hätten verbieten wollen. Herr Geerdts macht darauf aufmerksam, dass das in den Sportanlagennutzungsvorschriften eindeutig geregelt sei. Die Nutzung für förderungswürdige Sportorganisationen sei in allen sportgerechten Hallen ab 16 Uhr vorgesehen.

 

Die Frage welche Sportarten in welchen dieser Hallen wettkampfgerecht betrieben werden können, muss einzeln und zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal aufgenommen werden.


 

 
 

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