Auszug - Der Mietendeckel kommt: Mieter*innen im Bezirk informieren!
BV Juckel begründet den Antrag.
BzStR Herz berichtet, dass die Gespräche zum Gesetzesentwurf ungeordnet stattgefunden und die Bezirke vor der Verfassungswidrigkeit gewarnt haben. Der RdB hat sich gegen eine dezentrale Aufgabenwahrnehmung in den Bezirken ausgesprochen. Die im Antrag geforderte Informationskampagne sollte der Senat herausgeben.
BV Tschörtner ist der Meinung, dass die Bürgerinnen und Bürger sich im Rahmen der Mieterberatung informieren können. Die Kosten der Postwurfsendung in alle Haushalte sollten zunächst ermittelt werden.
BV Wapler erklärt, dass jeder Verfassungsrechtler eine andere Meinung zum Gesetzesentwurf hat.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten, empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, die Mieter*innen im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf mit einer breit angelegten Informationskampagne über die Einführung des Berliner Mietengesetzes und die daraus für die Mieter*innen resultierenden Rechte zu informieren.
Die Informationskampagne soll u. a. beinhalten:
Der BVV ist bis zum 31.03.2020 zu berichten.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird beauftragt, die Mieter*innen im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf mit einer breit angelegten Informationskampagne über die Einführung des Berliner Mietengesetzes und die daraus für die Mieter*innen resultierenden Rechte zu informieren.
Die Informationskampagne soll u. a. beinhalten:
Abstimmungsergebnis:
dafür: 7 dagegen: 2 Enthaltung: 4 |
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