Auszug - Vorstellung des Bauvorhabens in der Reichsstraße (10-15 Minuten Vorstellung + 15 Minuten Fragen und Diskussion)  

 
 
65. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 02.10.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Minna-Cauer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

BV Klose begrüßt die Gäste und bittet diese, das Bauvorhaben vorzustellen.

Der Bauherr stellt die „handelnde Personen und Institutionen“ vor: La Grande,

Kontext, Degewo.

 

Der Bauherr erläutert das Vorhaben; eine Blockrandbebauung auf dem Grundstück entlang der Reichsstraße 53-58. Dazu würden die bestehenden gewerblichen Apartmenthäuser abgerissen werden, damit 270 neue Wohnungen entstehen könnten. Trotz Wunsch, nach §31 BauGB zu bauen, solle das Modell der kooperativen Baulandentwicklung eingehalten werden, um einen bestimmten Anteil an Sozialwohnungen, Kitaplätzen, Schulplätzen und öffentlichem Grün zu sichern. Die Degewo wird mindestens 70 Sozialbauwohnungen errichten und im Bestand führen.

 

Der Architekt Sergei Tchoban stellt die Planungen vor. Der Entwurf sieht die Gliederung in Einzelhäuser vor, anstatt eine lange Gebäudezeile zu errichten. Die zwei südlichsten Häuser sollen Sozialwohnungen enthalten. In Höhe, Struktur und Gliederung ist der Entwurf auf die benachbarten Bestandhäuser angepasst. Es ist ein großzügiger Innenhof vorgesehen. Vor dem Kopfhaus im Nord-Westen der Parzelle soll ein Bereich für die Öffentlichkeit vorbehalten werden. Im Erdgeschoss des südlichsten Gebäudes ist eine Kindertagesstätte vorgesehen.

 

BV Klose bedankt sich und öffnet die Runde für Nachfragen.

 

BV Centgraf bedankt sich und fragt: Wie viele Wohnungen sind im bestehenden Apartmenthaus „Wohnheim Reichstraße“ derzeit? Antwort: 123-135 Apartments. Diese werden nur teilweise noch genutzt. Es läge bereits die Genehmigung zum Abriss vor.

 

BV Recke bedankt sich und sieht den Entwurf als Aufwertung für die Gegend. Zudem fragt er nach der Geländetopographie. Herr Tchoban sagt, das Gelände

wird auf Straßenebene sein.

 

BV Schenker fragt, wieso nach §31 BauGB gebaut werden soll. Herr Tchoban erläutert, dass vom bestehenden Bebauungsplan abgewichen werden muss, weil dieser eine geringere Ausnutzung vorsehe. Die GFZ 1,2 kann nicht eingehalten werden, die vorgesehene ist eher 2,6-2,7. Der alte Baunutzungsplan komme aus der Zeit der autogerechten Stadt. Nur mit dem §31 BauGB können 270 Wohnungen errichtet werden.

 

BD Mock-Stümer lobt den Entwurf und fragt nach der Natursteinmauer, ob diese unter Denkmalschutz steht und wie die Tiefe der Gebäude ist? Herr Tchoban antwortet, die Gebäude sein etwa 14,50m tief. Es werde eine Tiefgarage geben, dessen Kapazität mit dem Stellplatzschlüssel 0,4/0,5 kalkuliert werde. Es entstünden 80-90 Parkplätze. Es werde zudem noch Gutachten geben, mit wie vielen Autos zu rechnen ist.

BzStR Herz wird sich bzgl. des Denkmalschutzes erkundigen.

 

BV Wapler sieht den Entwurf kritisch, weil diese Bebauung sich nicht in die

Baumasse der näheren Umgebung einfüge.

 

BD Göllner lobt den Entwurf wegen der Parzellentrennung und fragt nach der Rechnung der kooperativen Baulandentwicklung. Diese werde anhand der entstehenden Fläche berechnet. Es entstünden also 70 Wohnungen und zusätzlich eine Kita.
 

BV Schenker: Wieso sollten wir auf ein reguläres B-Plan-Verfahren verzichten und damit auch auf die Einhaltung der Maßgaben der kooperativen Baulandentwicklung? Der Bauherr sichert zu, er plane sogar mehr als die erforderten 30% an Sozialwohnungen, und dank des §31 Bau GB ginge es schneller.
 

BzStR Herz: Wir haben noch nicht abschließend entschieden, was mit oder ohne B-Plan möglich und nötig ist. Es müsse alles vertraglich abgesichert werden, auch wenn es über das Prinzip der Befreiung nach §31 BauGB gehe.
 

BV Timper: Wo kommt die Kita hin? Welche ökologischen Maßnahmen sieht der Entwurf vor? Antwort: ca. 16 Kitaplätze, 18 Grundschulplätze (1 Mio. Euro Ablöse); 330m² öffentlicher Kinderspielplatz. Das sei aufgrund der vorgesehenen Baumasse so erforderlich. Der Spielplatz kann auch auf einem anderen Grundstück erstellt bzw. instandgesetzt werden. Das Bezirksamt müsse die Bedarfe jedoch vorerst abfragen. Der Entwurf sieht eine Dachbegrünung und eine intensive Begrünung des Hofes vor. Fassadenbegrünung und Solar-Energie seien bisher nicht vorgesehen.

 

BV Recke erkundigt sich nach der Zugänglichkeit des Innenhofs. Antwort: Es wird von einer öffentlichen Zugänglichkeit ausgegangen. Im Erdgeschoss sei Gewerbe geplant (v.a. an Spitze im Nordwesten).

 

BV Tillinger: die 30% Sozialwohnungen laut kooperativer Baulandentwicklung sollten nicht mit der geplanten Kitafläche verrechnet werden können, es gehe um bezahlbaren Wohnraum. Antwort: alle Maßgaben werden garantiert.

 

Die Broschüre des Entwurfs wird vom Architekten digital an BzStR Herz geschickt, er leite sie dann an die Fraktionen weiter.

BV Klose bedankt sich und verabschiedet die Redner.

 


 

 
 

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