Auszug - Informationen zum Bundesteilhabergesetz (BTHG)  

 
 
42. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 21.05.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Mit Unterstützung von Frau Advani (stellv. Leitung Zentrale Fachdienste, Gruppen-leitung Jugend- und Eingliederungshilfe) stellt Jugendamtsdirektor Dr. Thuns die Grundzüge des BTHG, anhand einer PowerPoint-Präsentation (s. Anlage), vor. In vier Reformstufen 2017 bis 2023 soll das neue SGB IX mit dem Ziel umgesetzt werden, Menschen mit Behinderung als Einzelperson zu fördern und zu deren erfolgreichen Inklusion beizutragen. Im Jahr 2020 ist beabsichtigt, die noch im     SGB XII enthaltene Eingliederungshilfe herauszulösen und in das reformierte SGB IX zu platzieren. Damit sollen Menschen mit Behinderung in das Planungsverfahren einbezogen und die Leistungen einfacher erlangt werden können.

 

Das Jugendamt als Träger der Eingliederungshilfe ist schon jetzt, gemäß § 53 des AG KJHG sächlich für die unter 18-jährigen zuständig.

 

Im BTHG Projekt werden Neuregelungen erarbeitet aber auch erstritten. Das „Haus der Teilhabe“ soll sinnbildlich die Teilhabefachdienste des Sozialamtes (zuständige für Erwachsene mit Behinderung) und des Jugendamtes beinhalten, die in ihren eigenen Arbeitsstrukturen miteinander kooperieren. Für die fachliche Steuerung und Koordination wird mehr Personal, unter Berücksichtigung des Fachkräftegebots nach § 97 SGB IX, benötigt. Neue Berufsbilder sind dabei die Leistungskoordination (Sachbearbeitung) und Teilhabeplanung (Sozialarbeit). Die Leistungskoordination sollte eine Ansammlung umfangreichen Wissens für die Koordination zwischen Eltern, Therapeuten, Krankenkasse und Rentenstelle mitbringen. Dessen Zuständig-keit liegt u.a. in der Planung, Vernetzung und Durchführung von großen Hilfekonfe-renzen. Die Teilhabeplanung schaut sich bedarfsspezifische Fälle an, wobei das Gesamtplanverfahren sehr umfangreich ist.

 

Aus ihrer mehrjährigen Praxiserfahrung berichtet Frau Advani, dass ihre Gruppe für junge Menschen mit Behinderung (ab Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebens-jahres) zuständig ist und deren Eltern berät. Sie fordern Gutachten an, vernetzen sich z.B. mit Förderzentren und bescheiden das Landespflegegeld inklusive aller Nebenleistungen sowie Leistungen ambulanter und stationärer Hilfen, ggf. unter Berücksichtigung eines Eigenanteils der betroffenen Person. Dies setzt eine enge Kooperation mit dem RSD, den Kitas und Schulen voraus.

 

Auf Nachfragen teilt Herr Dr. Thuns mit, dass die Umsetzung des neuen BTHGs derzeit Projektstatus hat und auf Landesebene Regelungen und Rahmenbeding-ungen erarbeitet werden. Die Strukturen sollen in allen Ämtern gleich sein. Dass Gesetz ist bislang noch nicht neu gefasst. Das Jugendamt Charlottenburg-Wilmersdorf ist relativ weit und erarbeitet derzeit in der internen Projektgruppe „BTHG“ u.a. unter Beteiligung des PKD Anforderungsprofile. Hinsichtlich des Stellenanstiegs wird derzeit auf Landesebene lediglich der Zuwachs der fachlichen Steuerung befürwortet. Hierfür sollen über die Senatsverwaltung für Finanzen zusätzliche Mittel bereitgestellt werden. Die Personalbemessung soll auf der Bemessungsgrundlage für Personal des Sozialamtes im Bereich Eingliederungshilfe basieren.


 

 
 

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