Auszug - Recht auf Rücknahme von Anträgen und Beschlussempfehlungen - Auslegung § 33 Abs. 1 und § 38 Abs. 4 GO (siehe Stellungnahme des Rechtsamts)
Die CDU bringt einen Vorschlag zur Ergänzung des § 38 Abs. 4 der GO ein:
Vor dem letzten Satz soll der Satz
Anträge können vom Antragsteller – ungeachtet der in den zuständigen Ausschüssen gefassten Beschlussempfehlungen – bis zur endgültigen Abstimmung in der BVV zurückgezogen werden.
eingefügt werden.
Auf Antrag der SPD wird die Sitzung von 18.15 bis 18.20 Uhr unterbrochen. Anschließend wird die Angelegenheit vertagt.
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