Auszug - Jugendförderung im Bezirk  

 
 
40. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 04.04.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Minna-Cauer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Zur Thematik erläutert Jugendamtsdirektor Dr. Thuns einleitend, dass das „Jugendförder- und Beteiligungsgesetz“ zum 01.01.2020 verabschiedet und in Kraft treten soll. Der Entwurf dessen wurde im Senat vorgestellt und an den Fachausschuss übersandt.

 

Für die Jugendarbeit stehen den Bezirken derzeit insgesamt bis zu 85 Millionen Euro zur Verfügung. Im Rahmen des Jugendförder- und Beteiligungsgesetzes soll es ein Übergangs-modell (erarbeitet von der UAG Zuweisung) auf der Grundlage des Planmengenmodells (PMM) geben, in dem ein stufenweiser Zuwachs in Höhe von bis zu 20 Millionen Euro innerhalb von vier Jahren erfolgen soll. Das PMM basiert u.a. auf der Einwohnerzahl. Bereits zum 01.01.2019 wurde eine neue Produktstruktur in den Bezirken im Bereich der Jugendarbeit eingeführt, die Herr Dr. Thuns anhand einer „PowerPoint-Präsentation“ vorstellt (siehe Anlage). Entsprechend den mit den freien Trägern der Jugendhilfe geschlossenen Leistungsverträgen bzw. der an sie ausgereichten Zuwendungsbescheide werden zurzeit ausschließlich die Produkte der Angebotsform 1 mit den erbrachten Mengen an Leistungs- und Ehrenamtsstunden gebucht. Herr Dr. Thuns informiert darüber, dass bislang nicht abschließend geklärt ist, wie die Anzahl der durch die freien Träger zu erbringenden Leistungsstunden berechnet werden soll. Bisher wurden die von den freien Trägern zu erbringenden Angebotsstunden auf der Grundlage des für Berlin einheitlichen Plausibilitäts-kostensatzes berechnet, welcher pro Stundensatz Fachkraft – Honorar – Ehrenamt 22,10 € beträgt. Die neue Produktstruktur wurde in der „AG 78 nach SGB VIII – Jugendarbeit“ im Rahmen zweier Auftaktveranstaltungen am 31.01. und 28.03.2019 den freien Trägern vorgestellt.

 

Maßgeblich ist, den Jugendhilfeplan gemeinsam mit der Jugendplanerin sozialraumorientiert weiterzuentwickeln. Dabei müssen die Sozialräume aktuell bewertet und Belastungsfaktoren in die Sicht genommen werden. Ggf. wird mit Überarbeitung und Weiterentwicklung des Jugendhilfeplans festgestellt, dass andere Angebote von freien Trägern benötigt werden.

 

Auf Nachfragen von Frau Dr. Vandrey und Herrn von Ertzdorff-Kupffer teilt Jugendamts-direktor Dr. Thuns mit, dass für die Koordination eine zusätzliche Stelle vorgesehen ist. Ziel des o.g. Gesetzesentwurfs ist es, zukünftig die für den öffentlichen Träger erbrachten Leistungen durch freie Träger besser zu bezahlen und auszustatten. Dafür muss die Bewertung einer qualifizierten Fachkraftstunde erhöht werden. Darüber hinaus ist die neue Produktstruktur transparenter.

 

Frau Stange vom freien Träger der Jugendhilfe „Deutsche Schreberjugend, Landesverband Berlin e.V.“ berichtet aus der o.g. AG, dass die 2. Auftaktveranstaltung zur Klarheit beigetragen hat und keine Fragen unbeantwortet blieben. Mit Einführung der neuen Produktstruktur kann die erbrachte Leistung der freien Träger realistisch eingeschätzt und differenziert betrachtet werden. Da der Prozess erst begonnen hat, muss ggf. nachgesteuert werden.

 

Frau Röder dankt Herrn Dr. Thuns für die Präsentation und fragt an, in wieweit sich die Einführung der neuen Produktstruktur auf die Haushaltsplanaufstellung 2020/2021 auswirkt und ggf. bereits jetzt hierfür Vorsorge in den Haushaltsberatungen getroffen werden müsste. Herr Dr. Thuns informiert darüber, dass das Budget hierfür vom Land zur Verfügung gestellt wird.

 

Auf Nachfrage von Frau Dr. Speiser teilt Jugendamtsdirektor Dr. Thuns mit, dass das Ehrenamt nicht mit Kostenfragen aufzuwiegen sei. Die durch Ehrenamtliche erbrachten monatlichen Mengen werden von den freien Trägern dem Jugendamt mittels eines Mengenerfassungsbelegs gemeldet.


 

 
 

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