Auszug - Beratung der Prüfungsmitteilungen des Rechnungshofs von Berlin
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Wie in der vergangenen Ausschuss-Sitzung besprochen, übergibt Herr Köppen zu den aktiven Prüfungsmitteilungen die jeweils zuletzt eingegangenen bzw. versandten Schreiben an die/den zuständige/n Berichterstatter/in. Ferner übergibt er dem Vorsitzenden zwei neue Sachverhalte.
Zum generellen Verfahren führt Herr Köppen noch einmal aus, dass der Umgang mit diesen Vorgängen allein vom Ausschuss bestimmt wird. Der Ausschuss entscheidet auf Vorschlag der/des Berichterstatterin/Berichterstatters, ob ein Vorgang parallel mit dem Abschluss der Prüfung durch den Rechnungshof von Berlin (RH) beendet wird, ob der Vorgang noch davor vom Ausschuss für erledigt erklärt wird oder ob trotz des Abschlusses der Prüfung durch den RH der Ausschuss eine weitere Befassung wünscht.
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