Auszug - Anmeldung zum Investitionsprogramm 2019 - 2023  

 
 
27. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming Beschlussart: vertagt
Datum: Di, 12.02.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Minna-Cauer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
0959/5 Anmeldung zum Investitionsprogramm 2019 - 2023
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksbürgermeisterin 
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
 
Beschluss


Herr Naumann leitet thematisch in die Materie ein und erläutert die Tischvorlage zum, die bisherige Vorlage verändernden, BA-Beschluss vom heutigen Tage. Ausschlaggebend hierfür ist eine Regelung innerhalb des Aufstellungsrundschreibens von SenFin, welche eine Überschreitung des Volumens der pauschalen Zuweisung für Investitionen zulässt, wenn diese Überschreitung auf Maßnahmen, die der Berliner Schulbau-Offensive (BSO) zuzuordnen sind, beruht. Als Ausgleich kann eine entsprechende Mehreinnahme veranschlagt werden. Er ergänzt, dass mit Blick auf den Abgabetermin bei SenFin am 8. März 2019 eine solche Beschlussfassung zwingend war.

 

Herr Schruoffeneger verdeutlicht, dass sich die Vorlage nur auf die Maßnahmen der pauschalen Zuweisung (also Maßnahmen < 5,5 Mio. €) bezieht und dass die Regelung aus dem Aufstellungsrundschreiben nur greift, wenn innerhalb der pauschalen Zuweisung mindestens 35% des Volumens für BSO-Maßnahmen eingeplant werden. Dieser Umstand war in der ursprünglichen BA-Beschlussfassung nicht erfüllt, weil dort die BSO-Maßnahmen gesondert und außerhalb des Investitionsprogramms dargestellt worden waren.

 

Er skizziert die wesentlichen Änderungen und teilt mit, dass die Maßnahme Schoelerschlößchen mit Jahresraten zu je 400 T€ gegenüber der ursprünglichen Planung vorgezogen wurde. Diese Raten sollen die Eigenmittelanteile abdecken, die im Rahmen der angedachten Drittmittelfinanzierung (z.B. Lotto-Mittel, etc.) erforderlich werden dürften. Ebenso wurde der Um- und Ersatzbau der Funktionsgebäude der Sportanlage Hubertusallee vorgezogen.

 

Mit Bezug auf die Regelung aus dem Aufstellungsrundschreiben soll diese im Haushalt 2020/2021 für den Ergänzungsbau an der Mierendorff-GS zur Anwendung kommen und mit Raten in Höhe von 850 T€ bzw. 600 T€ wirken. Der Umfang der Nutzung der Regelung wird durch die technische und planerische Umsetzbarkeit durch den vorhandenen Personalkörper beeinflusst.

 

Die Beratung wird sodann aufgenommen, es wird jedoch wegen der Notwendigkeit der Tischvorlage mit veränderter Zahlenbasis vereinbart, die Drucksache im Rahmen der der März-Sitzung des Ausschusses erneut aufzurufen.

 

Die vorgelegten Fragen der FDP-Fraktion werden hinsichtlich ihrer Beantwortung ebenfalls zu dieser Sitzung vorbereitet.

 

 
 

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