Auszug - Information aus der gemeinsamen Einrichtung Job Center  

 
 
20. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Arbeit
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Do, 24.01.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Gertrud-Bäumer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

BzStR Herz verteilt an die Ausschussmitglieder eine in der letzten Sitzung gewünschte Übersicht über die geplanten Arbeitsgelegenheiten.

 

Weiter berichtet BzStR Herz über den aktuellen Stand §16e und 16i / Teilhabechancengesetz. Durch die Mitarbeiter/Innen werden weiterhin für die Förderung in Frage kommende Menschen identifiziert, gezielt beraten und eine Bereitschaft zur Teilnahme abgeklärt. Mögliche Teilnehmer/innen werden in einer Arbeitsgelegenheit ab Februar an eine Tätigkeit herangeführt. Nach Arbeitsaufnahme werden sie durch ein Coaching begleitet, das ausgeschrieben wurde.

Die Servicegesellschaft des Senats und das Jobcenter haben Beschäftigungsträger aufgefordert, Projektvorschläge einzureichen. Um wie viele Plätze es sich in der öffentlich geförderten Beschäftigung handelt, ist noch nicht bekannt.

Im ersten Arbeitsmarkt wurden die ersten konkreten Anfragen durch Arbeitgeber für eine Förderung nach §16i (5 Jahre Förderung, von 100% ab 3. Jahr degressiv gestaffelt) gestellt. Die Anträge wurden an die Arbeitgeber verschickt und werden zeitnah nach Eingang bearbeitet. Für eine Förderung nach §16e (2 Jahre Förderung i.H.v. 75%) liegen keine Anträge vor. Zur Zielerreichung 2018 informiert BzStR Herz, dass die Eingliederungsmittel in 2018 zu 89,2 % ausgegeben werden konnten, was angesichts der zusätzlichen Mittelzuteilung Mitte 2018 ein guter Wert ist. Das Jahr 2018 konnte mit einer Zielerreichung der Ziele SGB II inkl. Flucht/Asyl von 101,8 % (Gesamtindex) erfolgreich abgeschlossen werden und liegt um +1,8 % über dem Sollwert. Ziele sind z.B. die Integrationsquote von Alleinerziehenden und Unter-25jährigen oder die Reduzierung des Bestandes an Langzeitleistungsbeziehern.

 

 


 

 
 

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