Auszug - Spekulativen Leerstand beenden: Einrichtung einer Task-Force zur Rückführung von Wohnraum nach dem Zweckentfremdungsverbot-Gesetz
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BV Schenker begründet den Antrag.
BV Tschörtner merkt an, dass es inzwischen viele Anträge gab, in denen zusätzliche Aufgaben formuliert worden sind, die sich nicht mit der eigentlichen Verfolgung der Zweckentfremdung beschäftigen. In den Haushaltsberatungen kann die BVV dafür neue Stellen schaffen.
BzStR Herz bestätigt diese Einschätzung. Für zusätzliche Aufgaben fehlt mindestens eine Stelle.
BV Hertel ist der Meinung, dass der Antrag durch Verwaltungshandeln erledigt ist, da der Fachbereich Wohnen/ Zweckentfremdung seine Aufgaben erledigt.
BV Schenker erörtert, dass der Fokus auf der Rückführung von Wohnungen liegen sollte und nicht auf der Bearbeitung von Anträgen.
BzStR Herz erklärt, dass das Ziel des Zweckentfremdungsverbot-Gesetz die Rückführung und der Erhalt von Wohnraum ist.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- Und Ordnungsangelegenheiten empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, im Wohnungsamt eine Task-Force „Rückführung von Wohnraum nach § 4 Zweckentfremdungsverbot-Gesetz (ZwVbG)“ zu bilden. Perspektivisch soll sich das zuständige Bezirksamtsmitglied bei erneutem Personalaufwuchs im Bezirk mit Priorität für die Schaffung einer neuen Personalstelle im Wohnungsamt für die Task-Force aussprechen. Aufgaben der Task-Force sollen sein:
Der BVV ist bis zum 31.03.2019 zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
dafür:8dagegen: 6 Enthaltung:0 |
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