Auszug - Beteiligung von Kindern an der Spielplatzplanung gesetzlich regeln
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Nach einer kurzen Beratung wird der Antrag durch den Änderungsantrag der SPD ersetzt:
„Das Bezirksamt wird gebeten darzustellen, auf welchen gesetzlichen Grundlagen beruhend Kinder und Jugendliche bei Neuanlagen, Umgestaltungen oder Schließungen von Spielplätzen an der Planung beteiligt werden müssen. Der BVV ist bis zum 31.05.2018 zu berichten.“
Dem geänderten Antrag wurde einstimmig zugestimmt (10:0:0) Die Empfehlung wird federführend im Umweltausschuss beraten werden.
Abstimmungsergebnis:
dafür: 10 dagegen: 0 Enthaltung: 0 |
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