Auszug - Eingabe Nr. 28 des Herrn Arndt S. Betr. Parkvignette BE: BzStR Herz  

 
 
18. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Eingaben und Beschwerden Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 06.12.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:23 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Gertrud-Bäumer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Beschluss


Herr Herz bittet darum, dass Stellungnahmen, die erst kurz nach Versand der Einladung im BVV-Büro eingehen, per Mail den Mitgliedern zugeschickt werden sollen.

 

Der Petent ist anwesend.

 

Herr Herz erläutert, dass es schwierig ist dazu was zu sagen, da es sich hierbei um ein laufendes Widerspruchsverfahren handelt. Auch auf Nachfrage an die Verkehrslenkung ist die Antwort sehr eindeutig.

 

Der Petent sagt, dass er seit Anfang August versucht eine Parkvignette zu beantragen. Ihm wurde gesagt, dass er die Unterlagen zuschicken soll. Nach Versand der Unterlagen stand ihm kein Ansprechpartner zur Seite. Auch auf E-Mails gab es keine Antwort. Er sagt zudem, dass auf der Internetseite steht, dass mindestens fünf Tätigkeitsnachweise in acht Wochen benötigt werden würden.

 

Herr Herz sagt, dass das Schreiben der Verwaltung eindeutig ist und eventuell der Inhalt der Internetseite veraltet sei. Es gibt eine einheitliche Regelung, die berlinweit gilt und im Schreiben, welches ihm bereits zuging, steht.

 

Frau Wieland erklärt, dass sie verstehen kann, dass es ärgerlich ist, wenn kein Ansprechpartner vorhanden ist. Die Internetseite sollte zudem aktualisiert werden.

 

Frau Juckel sagt, dass spätestens im Schreiben vom 22.10.2018 auf die neue Regelung hingewiesen wurde.

 

Auf Nachfrage des Petenten, wie die 31,00 Euro zustande kommen, erklärt Herr Herz, dass für einen rechtsmittelfähigen Bescheid immer Gebühren entstehen. Er forscht jedoch nach, wieso zwei rechtsmittelfähige Bescheide in kurzer Zeit verschickt wurden.

 

Die Eingabe wird gem. § 36 Abs. 3 c GO-BVV als erledigt erklärt.

 
 

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