Auszug - Statistische Datenauswertung von Verstößen gegen das Zweckentfremdungsverbot  

 
 
24. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 13.11.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:13 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Minna-Cauer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
0185/5 Statistische Datenauswertung von Verstößen gegen das Zweckentfremdungsverbot
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKE 
Verfasser:Schenker/Juckel 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Nachdem die Fraktion DIE LINKE feststellt, dass die im Fachausschuss quartalsweise vorgelegte Statistik in ihrem Umfang nicht ausreichend ist, wird die Drucksache unter Änderung des Berichtsdatums auf den 31.03.2019 ohne weitere Aussprache mehrheitlich beschlossen.

 


 

Der Ausschuss für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung,

Informationstechnologie und Gender Mainstreaming

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, zukünftig alle Verstöße gegen das Zweckentfremdungsverbot im Bezirk statistisch zu erfassen, auszuwerten und dem Ausschuss für Stadtentwicklung in seinen Sitzungen obligatorisch die Statistiken vorzulegen. Die notwendigen Rahmenbedingungen in Bezug auf die IT-Ausrüstung sind zu treffen. Führen die Maßnahmen zu spürbarer Mehrarbeit der Beschäftigten im Bezirksamt, soll diese durch zusätzliches Personal kompensiert werden.

Diese Statistiken umfassen mindestens Angaben über:

  • Art und Größe des Objekts, das zur Zweckentfremdung beantragt (bsp. Quadratmeterzahl einer Wohnung) wird,
  • Lage und Standort des Objekts,
  • Dauer der Bearbeitung,
  • Entscheidung der bezirklichen Behörde, und, falls vorhanden
  • Bußgeldbescheid und Höhe des erhobenen Bußgeldes.

Der BVV ist bis zum 31.03.2019 zu berichten.


Abstimmungsergebnis:

 

dafür:7dagegen:      6   Enthaltung:0

 
 

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