Auszug - Wohnungstausch auch in Charlottenburg-Wilmersdorf ermöglichen
BV Wapler begründet den Antrag.
BzStR Herz berichtet, dass die städtischen Wohnungsbaugesellschaften nicht verpflichtet werden können und die Zuständigkeit in der Abteilung Soziales und Gesundheit liegt.
empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Wohnungstauschbörse der sechs städtischen Wohnungsbaugesellschaften auch im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf umgesetzt wird. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit und mit welchen Mitteln auch private Eigentümer*innen und Genossenschaften an dem Projekt beteiligt werden können.
Der BVV ist bis zum 31.12.2018 zu berichten.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird aufgefordert, sicherzustellen, dass die ab August 2018 einzurichtende Wohnungstauschbörse der sechs städtischen Wohnungsbaugesellschaften auch im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf umgesetzt wird. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit und mit welchen Mitteln auch private Eigentümer*innen und Genossenschaften an dem Projekt beteiligt werden können.
Abstimmungsergebnis:
dafür:12dagegen: 0 Enthaltung:2
Die Dringlichkeit wird einstimmig beschlossen. |
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