Auszug - Keine Gefährdung im Straßenverkehr durch Baustellen
Es wird von allen Fraktionen besprochen, dass das Personal für die im Antrag geforderte Umsetzung knapp ist. BzStR Herz weist darauf hin, dass eine Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt unwahrscheinlich ist. BV Kaas Elias weist auf das neue Mobilitätsgesetz hin, bei dem die ordentliche Beschilderung für Baustellen Pflicht ist.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die CDU-Fraktion treten dem Antrag bei.
Beitritt:CDU-Fraktion Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Der Ausschuss für Verkehr und Tiefbau empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, die in der Drucksache 1217/4 geforderte Einhaltung der Baustellenaufsicht zu gewährleisten. Insbesondere die korrekte Einrichtung einer Baustelle hinsichtlich des Verkehrsflusses und der Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer muss garantiert sein. Hierbei ist ein besonderes Augenmerk auf die Belange von Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen zu richten. Baustellen müssen deswegen so eingerichtet und abgesichert sein, dass sie vor allem für Kinder, Menschen mit Kinderwagen, Gehhilfen oder Behinderungen deutlich erkennbar sind und kein unsicheres, unübersichtliches und unüberwindbares Hindernis darstellen. Im Zuge dessen ist zu gewährleisten, dass ausreichend Personalressourcen zur Verfügung stehen, um die geforderte Verkehrssicherheit und eine angemessene und fortlaufende Kontrolle der Baustellen sicherzustellen.
Der BVV ist bis zum 30.11.2018 zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
dafür:einstimmigdagegen: Enthaltung: |
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