Auszug - Mitteilungen der und Fragen an die Verwaltung (20 Minuten)  

 
 
41. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 19.09.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Minna-Cauer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

BzStr Schruoffeneger führt aus:

-          Bei dem Projekt in der Schillerstraße 47 rät die Senatsverwaltung davon ab ein neues Baurecht über z.B. einen neuen Bebauungsplan anzustreben um das Berliner Modell umzusetzen, da es rechtlich sehr kompliziert sein würde. Es gibt eine Genehmigungsfreistellung seit Juni oder Juli. Es werden 12 Bäume gefällt und 9 Bäume neu gepflanzt, der Rest wird über Ausgleichszahlungen geschlichtet. Die Verwaltung wird sich wegen des Müllproblems an das zuständige Amt wenden, damit gesundheitliche Bedenken aus dem Weg geräumt werden können.

-          In der Wexstraße 34-36 gibt es bisher nur einen Vorbescheidsantrag aber keinen Bauantrag. Es wird sich um bauliche Ergänzungen handeln um den Blockrand überwiegend mit Büros zu schließen.

-          Für das ehemalige Teppichland-Grundstück in der Lise-Meitner-Straße 45 gibt es seit 2016 eine Baugenehmigung für einen Neubau für eine Gewerbehalle mit Flächen für Büro, Lager, Dienstleistung, Transport, Logistik, Lagerung, Versand und Montage

-          Die maximale GRZ in einem Kleinsiedlungsgebiet beträgt 0,2, die GFZ 0,4. Die GFZ ist anpassbar unter den Voraussetzungen der BauNVO §17

-          Der Anforderungskatalog Bebauungsplanverfahren Hertzallee Nord wird zur nächsten Sitzung angesprochen.

-          Die Investoren in der Wiesbadener Straße haben eine Anfrage gestellt, ob der öffentliche Spielplatz an eine andere Stelle verlegt werden kann. BzStR Schruoffeneger zeigt die Situation auf einem Plan. BV Tillinger will gerne die Baupläne zu dem Projekt sehen Daraufhin wird gesagt, dass der 1. Bauabschnitt gezeigt wird, aber weitere Planung fehlt. Die Umlegung ist schwer vorstellbar, weil der Standort für einen Spielplatz zu exponiert ist, es Konflikte mit der Kleingärtnerischen Nutzung geben wird und die Lärmbelastung fraglich ist.

 

BV Gutzmann stellt die Frage nach dem Korrekturentwurf des Kleingartenentwicklungsplans.

Schutzzonen von Kleingärten bis 2020 und welchen bei denen die Schutzfrist ausgelaufen ist wurden in der Stufe 3 eingeordnet was Bauliche Entwicklung bedeutet. Wie soll der Bezirk den Schutz der Kleingärten weiter sichern? BzStR Schruoffeneger hebt hervor, dass der Bezirk die Kleingärten schützt. Das ist ein Interessenkonflikt, der bei jedem der Kleingartengebiete unterschiedlich beigelegt werden muss.

 

Dr. Karaalp erläutert zur Kleingartensiedlung Mannheim, dass bereits 13 Verfahren im Gange sind. Bei 2 davon sind Ordnungsverfügungen getätigt worden. Bei einem davon handelt es sich um eine bestandskräftige Nutzungsuntersagung und dem anderen um eine bestandskräftige Beseitigungsanordnung, die versucht wird gerichtlich durchzusetzen. Der Parzelleninhaber geht gegen die Festsetzungen im Zwangsvollstreckungsverfahren vor und das wird nun gerichtlich geprüft. Um die Parzelle räumen zu können wird auf dem Beschwerdeweg versucht, dieses beim OVG durchzusetzen. Vermutlich wird bis Ende des Jahres ein Ergebnis da sein. Die Beseitigung wird dann wahrscheinlich im Frühling stattfinden. BzStR Schruoffeneger will als zweiten Schritt eine Abrissverfügung einleiten um das zweite Grundstück zu räumen, es wird aber noch einige Zeit dauern.

 

Herr Rudolph gibt zum Komplex in der Fechnerstraße 7 an, dass es noch viel Abstimmungsbedarf gibt aber die Brandwände geschlossen werden sollen. Es handelt sich um Wohnnutzung. Der aktuelle Antrag ist aber noch nicht genehmigungsfähig.

 

BV Tillinger fragt nach Möglichkeit gegen eine Shisha Bar in der Kantstraße 140 vorgehen zu können. Sie will ihre Außenanlagen in den Hinterhof fortsetzen. Darüber beschweren sich Anwohner und im Zuge dessen wird Wohnraum vernichtet. BzStR Schruoffeneger erklärt, dass man bei Wohnraumvernichtung eine Zweckentfremdungsgenehmigung braucht. Vom Umweltamt gibt es bisher einen Flyer, der in Auflagen umformuliert werden muss. Das Thema ist Eindämmen. Die Vorsitzende BV Klose schlägt vor, dass BV Tillinger sich dazu sachkundig machen soll, damit man den Fall konkret besprechen kann

 


 

 
 

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