Auszug - Integrationsfond
Die Antragstellende Fraktion nimmt das Wort der Begründung in Anspruch: Es herrsche aus Sicht der CDU ein ungeklärter Zustand im Integrationsausschuss, da die Aufteilung je Fraktion anders als in anderen Ausschüssen stattfinde und eine Änderung der Leitlinie in Sinne der gleichmäßigen Beteiligung der Fraktionen für Bewerbungen über 10.000 € als sinnvoll erachtet wird. Auf die Frage, wie die Positionen derzeit besetzt sind, fügt Herr Herz an, dass ein Vertreter aus dem Migrationsausschuss und ein Vertreter aus dem Integrationsausschuss diese bilden. Eine Änderung der Leitlinie wäre laut Herrn Herz machbar, jedoch müsse hierüber das Bezirksamt entscheiden, womit eine endgültige politische Bewertung entstehen würde. Es besteht die Möglichkeit die Bezirksverordneten breiter ins Verfahren aufzunehmen. Frau Hansen spricht sich für den Verbleib der derzeitigen Regelung aus. Frau Drews kritisiert, dass eine etwaige Änderung die Fachkommission zu groß werden lässt und schlägt daher vor, gegebenenfalls ein Rotationsprinzip einzuführen. Herr Herz entgegnet auf die Frage des Herrn Dr. Seyfert, was gegen eine Leitbildänderung spreche, dass die Fachkommission derzeit zahlenmäßig überschaubar bleibe und die BVV breiter widerspiegele. Frau Hagengruber, schlägt vor, eine Nichtöffentliche Sitzung bei Projekten über 10.000€ anzuberaumen. Sie führt weiter aus, dass das Gremium Teil des Verwaltungshandelns ist und damit eine andere Struktur als in anderen Ausschüsse notwendig sei. Frau Wagner entgegnet, dass ein transparenteres Handeln geschaffen werden würde, wenn jede Fraktion mit einem Vertreter in der Fachkommission teilnehmen würde. Des Weiteren sei somit eine bessere Bewertung und Handlungsempfehlung an das Bezirksamt garantiert. Es wird erklärt, dass die Fachkommission anlassbezogen zusammengerufen wird. Somit zeitnah zur Antragsstellung berät. Die neue Regelung verlängere das Verfahren um rund zwei Wochen. Herr Herz entgegnet Frau Drews, auf die Frage, in wieweit das Bezirksamt den Handlungsempfehlungen folge leiste, dass das Bezirksamt nach seiner Erinnerung bisher immer den Handlungsempfehlungen im Grundsatz gefolgt sei. Frau Hagengruber spricht sich für den Antrag aus und ist über die vorherrschende Meinung der Beibehaltung enttäuscht.
Frau Drews findet den Antrag gut, kann jedoch nicht noch mehr Termine wahrnehmen. Sie schlägt vor, den Antrag wie folgt zu ändern, daraus eine Kann-Vorschrift für die Teilnahme zu machen und das Wort „Jury“ durch das Wort Fachkommission zu ändern.
Der Änderungsantrag wird mit zwölf Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme angenommen. Die Dringlichkeit wird einstimmig beschlossen.
Der Integrationsausschuss empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, die selbst auferlegte Leitlinie zur Umsetzung des Masterplans Integration und Sicherheit (Integrationsfonds) zu ändern. Insbesondere der Punkt 5.1 Antragsbewilligung muss dahingehend geändert werden, dass die Fachkommission, welche Projektanträge aus dem Masterplan Integration und Sicherheit (Integrationsfonds) über 10.000 Euro bewertet, aus einem Mitglied pro Fraktion bestehen kann.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird aufgefordert, die selbst auferlegte Leitlinie zur Umsetzung des Masterplans Integration und Sicherheit (Integrationsfonds) zu ändern. Insbesondere der Punkt 5.1 Antragsbewilligung muss dahingehend geändert werden, dass die Jury, welche Projektanträge aus dem Masterplan Integration und Sicherheit (Integrationsfonds) über 10.000 Euro bewertet, aus einem Mitglied pro Fraktion besteht. Abstimmungsergebnis:
dafür:12dagegen: 1Enthaltung:0 |
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