Auszug - Evaluation des Konzeptes für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen gem. § 46 StVO und § 11 BerlStrG auf Gehwegen Vortrag des Ordnungsamts über das derzeitige Konzept mit anschließender Diskussion
Vortrag des Ordnungsamtes über das derzeitige Konzept für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen gem. §46 StVO und § 11 BerlStrG auf Gehwegen. (Siehe Anhang – PowerPoint Präsentation und Tabelle Klausenerplatzkiez)
BV Gusy fragt, ob es sich bei dem Sondernutzungskonzept um eine Soll- oder Kann-Genehmigung handelt. Außerdem fragt er, wer die Standards, also die Abstände zwischen der Straße und den Tischen/ Stühlen festgelegt hat.
Frau Fuhrmann (Mitarbeiterin des Ordnungsamtes) erläutert, dass es sich bei dem Sondernutzungskonzept um eine Richtlinie zur Ermessensausübung handele. Die Genehmigungsbehörde entscheidet demnach nach den Vorortgegebenheiten der Gaststättenbetriebe. Daher liegt hier ein Ermessensspielraum vor. Die Standards sind also nach den Gegebenheiten des Betriebes ausgelegt. Jedoch gibt es ein Mindestmaß an Abständen, welche einzuhalten sind, damit eine reibungslose und gefahrlose Verkehrsfunktion gewahrt bleibt.
BzStR Herz erläutert, dass das Konzept dazu dient eine Gleichbehandlung unter den Gewerbebetreibenen zu schaffen. Auf Grund der vielen Gastronomiebetriebe in Charlottenburg-Wilmersdorf und der begrenzten Platzkapazitäten ist das Konzept eine gute Lösung den Betreibern und den Straßen-/ bzw. Gehwegnutzern gerecht zu werden.
BV Bolsch fragt, welche Stellung die IHK ggü. dem Sondernutzungskonzept hat.
BzStR Herz sagt, dass keine konkreten Verbesserungsvorschläge seitens der IHK genannt wurden.
BV Recke fragt, inwieweit die Standards ausgeweitet werden können und warum jeder Bezirk andere Standards festgelegt hat. Das Konzept würde sich seiner Meinung nach in kleinen Details verlieren.
Frau Fuhrmann erläutert, dass die Standards je nach Nutzung festgelegt werden. Da Charlottenburg-Wilmersdorf als Innenstadtbezirk einen hohen Anziehungsfaktor für Touristen/ innen und Berliner/ innen ist, liegen hier die gewählten Standards anders als z.B. in einem Randbezirk mit weniger Nutzern. Die Details des Konzept sind sehr wichtig, damit eine Begehung des Außenbereiches möglich bleibt. Gewerbetreibende neigen dazu, den gesamten Außenbereich so zu gestalten, dass der Gehweg für Fußgänger, Rollstuhlfahrer, Menschen mit Kinderwagen oder Einkaufstaschen unnutzbar ist. Ein Ausweichen auf die Straße bleibt hier oftmals die letzte Lösung, welches allerdings zu neuen Gefahrensitutionen im fließenden Straßenverkehr führen kann.
Die Vorsitzende fragt, welche Handhabungen im Bezug auf das Benutzen von Markisen das Konzept vorsieht.
Frau Fuhrmann sagt, dass Seitenteile von Markisen, sofern sie transparent sind, geduldet werden, aber vordere Teile (sogenannte Einhausungen) nicht zulässig sind.
Die Öffentlichkeit wird gebeten den Saal zu verlassen um einen nicht-öffentlichen Teil der Sitzung zu besprechen. (Siehe Nicht-Öffentlicher-Teil)
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