Auszug - Eingabe Nr. 19 der Frau Elisabeth G. Betr. Parken am Sportplatz (Schrankenschlüssel) BE: Fr. BzStR Schmitt-Schmelz  

 
 
15. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Eingaben und Beschwerden Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 06.09.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:36 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Gertrud-Bäumer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Beschluss


Die Petentin ist anwesend.

 

Frau BzStR Schmitt-Schmelz schildert, dass der Fachbereich Sportförderung geprüft hat, ob eine Ausgabe für einen Schrankenschlüssel möglich wäre, dies sei leider nicht der Fall. Es muss ein Nachweis über eine Schwerbehinderung vorgelegt werden und es müsste ein Fahrdienst arrangiert werden, der die Petentin dort abholt und absetzt. Einen Schrankenschlüssel zu vergeben, sei jedoch nicht möglich.

 

Die Sprecherin der Petentin äußert, dass ihre Freundin nun im 95. Lebensjahr ist. Sie würde den Schlüssel zum rein- und rausfahren benötigen.

 

Frau Wieland erkundigt sich, weshalb es nicht möglich sei in der Kleingartenkollonie zu parken. Darauf wird erwidert, dass der Weg von dort aus zu weit wäre.

Zudem fragt sie, ob es dem Transportdienst gestattet wird auf den Sportplatz zu fahren.

Hierbei wird geschildert, dass ein Transportdienst ganz andere Versicherungen und Erfahrungen hat als eine Privatperson. Er kann mit dem Platzwart Absprache halten, wenn er die Petentin abholt oder zurückbringt.

 

Frau Buß fragt nach, wer sie bisher immer gefahren hat. Sie wurde mit ihrem Auto immer von einem Bekannten gefahren.

 

Frau Wieland fragt die Petentin weswegen sie keinen Transportdienst nutzt und wo der Unterschied sei.

Die Petentin erklärt, dass ein Transportdienst sehr unbequem für sie sei und das Hin- und Herlaufen anstrengend ist, sowie dass sie in ihrem eigenen Auto machen kann, was sie möchte.

 

Herr Sell hofft, dass die Petentin die Lösung des Bezirksamtes annimmt, da diese umsetzbar und erträglich ist und bittet die Beschwerde als erledigt zu erklären.

 

Eine Angehörige der Petentin sagt, dass viele einen Schlüssel besitzen und über Nacht dort parken und wundert sich, dass hierbei kein Schlüssel vergeben wird.

Frau BzStR Schmitt-Schmelz antwortet darauf, dass nur ein einziger Schlüssel vergeben wurde und zwar an den Vizepräsidenten des Vereins, dieser sei jedoch lediglich nur für den Transport gedacht. Das Bezirksamt wird dem nachgehen.

 

Frau Juckel verdeutlicht, dass dies keine Maßnahme gegen die Petentin ist, sondern zum Schutz der Allgemeinheit.

 

Die Petentin lehnt eine Lösung seitens des Bezirksamts ab, einen Fahrdienst zu bestellen.

 

Die Eingabe wird gem. § 36 Abs. 3 c GO-BVV als erledigt erklärt. Dem wird einstimmig zugestimmt.

 
 

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