Auszug - Parken in Charlottenburg-Nord
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BV Recke begründet den Antrag.
Nach kurzer Diskurssion merkt BzStR’in Schmitt-Schmelz an, dass ein Prüfauftrag angebrachter wäre.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheitenund Verkehrempfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, auf der Grundlage des § 45 Abs. 1b Nr. 2a StVO zu prüfen, wie das Gebiet um die Paul-Hertz-Siedlung in Charlottenburg-Nord wegen seines Charakters als städtisches Quartier mit erheblichem Parkraummangel, als Eingeschränkte-Haltverbotszone ausgewiesen werden kann, in der in den Nachtstunden nur Anwohner mit einem Bewohnerparkausweis berechtigt werden, ihr Fahrzeug abzustellen. Dabei sind Alternativen der Parkraumbewirtschaftung ebenfalls in Betracht zu ziehen.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird aufgefordert, gem. § 45 Abs. 1b Nr. 2a StVO das Gebiet um die Paul-Hertz-Siedlung in Charlottenburg-Nord wegen seines Charakters als städtisches Quartier mit erheblichem Parkraummangel, als Eingeschränkte-Haltverbotszone auszuweisen, in der in den Nachtstunden nur Anwohner mit einem Bewohnerparkausweis berechtigt werden, ihr Fahrzeug abzustellen.
Abstimmungsergebnis:
dafür:einstimmigdagegen: Enthaltung: |
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