Auszug - Austausch über die bisher gewonnenen Erkenntnisse und Formulieren von weiteren Fragen an die Verwaltung  

 
 
5. Öffentliche Sitzung des Nichtständigen Ausschusses WOGA-Komplex
TOP: Ö 4
Gremium: Nichtständiger Ausschuss WOGA-Komplex Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 01.03.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Intarsiensaal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Beschluss


Die Mitglieder des Ausschusses tauschen sich über die bisher gewonnenen Erkenntnisse zum WOGA-Komplex unter der Sichtweise des Denkmalschutzes aus.

Der Ausschussvorsitzende verließt anschließend die an die Verwaltung gerichteten Fragen der Fraktion und fragt nach, ob weitere Fragen an die Verwaltung aufgenommen werden sollen. Der Ausschuss verständigt sich darauf, die Fragen im Anschluss an die Sitzung den Mitgliedern via eMail zukommen zu lassen und dann - nach abschließender Abstimmung - der Verwaltung zukommen zu lassen. Folgende Fragen werden gestellt:

 

1. Trifft es zu, dass das gegenständliche Grundstück (Flurstücke 277 und 278) als nicht bebaubar galt, und wann hat das Bezirksamt seine Sichtweise hierzu geändert?

2. Mit eMail vom 29.08.2014, 14:49 Uhr, wendet sich Herr Latour an Herrn Prof. Dr. Haspel und nimmt Bezug auf ein Gespräch, in welchem es über die mögliche bzw. notwendige Ergänzung des Mendelsohn-Komplexes geht (siehe Anlage). Wie ist die Formulierung „…notwendige Ergänzung…“ zu verstehen?

3. Ist aus Sicht der Unteren Denkmalschutzbehörde des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf eine Bebauung des Innenbereiches des WOGA-Komplexes von Erich Mendelsohn unschädlich für die denkmalgeschützte Gesamtanlage?

4. Wurde die Untere Denkmalschutzbehörde im Rahmen der Befassung mit der gegenständlichen Liegenschaft über die planungsrechtlichen Grundlagen seitens der Stadtplanung ausreichend informiert und wer führte - so einen Austausch stattfand - die Information der Mitarbeiter der Unteren Denkmalschutzbehörde durch?

5. Wurden seitens der Unteren Denkmalschutzbehörde externe Sachverständige und/oder Gutachter mit der Bewertung der Gesamtanlage aus denkmalpflegerischer Sicht beauftragt und wie, sollte es eine solche Beauftragung gegeben haben, flossen die Ergebnisse dieser externen Bewertung in die Entscheidung der Unteren Denkmalschutzbehörde über eine Bebaubarkeit des Innenbereiches des WOGA-Komplexes ein?

6. Sind der Unteren Denkmalschutzbehörde die Entwicklungsstudien, die im Fachbereich Stadtentwicklung von einer Referendarin im Zuge ihrer Ausbildung unter Anleitung des Amtsleiters angefertigten Entwicklungsstudien bekannt und wie bewertet die Untere Denkmalschutzbehörde diese Studien aus dem Wissen heraus, dass der Innenbereich des WOGA-Komplexes Bestandteil des eingetragenen Denkmals ist und sich außerhalb der zulässigen Bebauungstiefen nach der für diesen Bereich anzuwendenden BauNVO befindet?

7. Es ist davon auszugehen, dass mit Realisierung der vorgesehenen Wohnbebauung in Verbindung mit dem denkmalgeschützten Bestand eine erhebliche Überschreitung des planungsrechtlich zulässigen Nutzungsmaßes verbunden ist. Wie bewertet die Untere Denkmalschutzbehörde diesen Fakt mit Rücksicht auf den denkmalgeschützten Bestand?

8. Handelt es sich aus Sicht der Untere Denkmalschutzbehörde bei den Tennisplätzen um eine Vorratsfläche für eine spätere Erweiterung der Wohnbebauung oder um einen eigenständigen Bestandteil des Gesamtkomplexes?

9. In welchem Zeitraum war die bezirkliche Denkmalpflege mit dem Bauprojekt „WOGA-Komplex“ befasst?

10. Wie bewertet die bezirkliche Denkmalpflege die „Gesamtanlage WOGA-Komplex“ aus denkmalschutzrechtlicher Sicht?

11. Gab es zu diesem Thema Kontakte oder einen Austausch mit dem Landesdenkmalamt, insbesondere mit Herrn Dr. Dunger, Frau Dr. Odenthal und Herrn Prof. Dr. Haspel?

12. Wie steht die bezirkliche Denkmalpflege zu einer Bebauung des Grundstücks (Freifläche im Innenraum der bestehenden Anlage) im Allgemeinen und insbesondere zu der vom Grundstückseigentümer vorgesehenen Bebauung?

13. Gab es hierzu einen Austausch mit dem Stadtplanungsamt? Wenn ja, in welcher Form?

14. Wurde vom Stadtplanungsamt und/oder vom Landesdenkmalamt versucht, Einfluss auf Entscheidungen der bezirklichen Denkmalpflege zu nehmen? Wenn ja, in welcher Weise?

 

 
 

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