Auszug - Durchführungsvertrag Sodener Straße  

 
 
27. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: vertagt
Datum: Mi, 21.02.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Minna-Cauer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Frau Klose begrüßt die anwesenden Vertreter des Investors. BzStR Schruoffeneger erläutert, dass die Dienstbarkeit an der Grenze der Bestandsbaukörper beginne, die Wiese sei damit komplett umfasst. Die Frage, in welchem Kontext die Dienstbarkeit damals eingerichtet worden, und ob dies Ausgleichsfläche für die Schlangenbader Straße gewesen sei, konnte nicht geklärt wer-den. Die Veränderung des Planungsprozesses über die letzten Jahre führt BzStR Schruoffeneger aus. Der aktuelle Planungsstand beinhalte einen deutlich kleineren Baukörper und eine reduzierte Bebauung der Freiflächen. Herr Tillingernscht eine übergeordnete Instanz, um die Unsicher - heiten vom Land Berlin prüfen zu lassen. Herr Schenker spricht sich für die Grunddienstbarkeit aus, die Bestandsgnfläche sei im Sinne der BürgerInnen zu erhalten. Die BI werde ernstgenommen. Herr Heyne befürwortet deutlich den Wohnungsbau. Frau Wieland bekräftigt, dass sich ihre Fraktion (von Beginn an) für den Erhalt der Wiese ausgesprochen habe und dies auch weiterhin tue. Die damalige Entscheidung für die Bebauung, so Herr Fenske, sei damals getroffen worden ohne Kenntniss über eine Grunddienstbarkeit. Und zitiert einen Absatz aus dem Protokoll der Stadtentwicklungssitzung vom 11.02.2015: „Die Frage des Status der Wiese ist juristisch klären zu lassen.“ Dies sei nie erfolgt. Daher spreche er sich prinzipiell für Wohnungsbau aus, allerdings nicht auf dieser Wiese. Herr Macherei, (oben zitierter Niederschriftsverfasser und als Gast anwesend) klärt über den historischen Hintergund der Dienstbarkeit auf, es handele sich hierbei um eine geplante, rechtlich geschütze Grünfläche. Der BVV-Beschluss (2016) sei hierzu auch gemacht worden und damit das Bürgerbegehren akzeptiert worden. Herr Klusman (Becker und Kries zugehörig) führt daraufhin aus, dass 2013 während der Planung bereits klar war, dass es eine Grunddienstbarkeit gäbe. Es sei damals klar im Planungsausschuss besprochen worden, dass eine Nachverdichtung möglich sei. Herr Brzezinski erläutert den ausgeteilten Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion, welcher sich gegen den Verzicht auf die Grunddienstbarkeit bezieht.

 

Der Beschlussvorschlag wird vertagt.

 


 

 
 

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