Auszug - Stand der Verhandlungen Bauprojekt Siedlung Westend Deutsche Wohnen  

 
 
27. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 21.02.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Minna-Cauer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Frau Klose begrüßt die anwesenden Vertreter der Deutschen Wohnen. BzStR Schruoffeneger fasst die Ergebnisse der Verhandlungen zusammen: der Umgang mit den Bestandsmietern und die Bindungsfrist der Sozialwohnungen seien zu krende Punkte gewesen.

 

Wesentliche Änderungen seien eine 9,00 EUR/qm Nettokaltmiete (geltend für Bestandsmieter) mit einer 30% Kappungsgrenze zum Familieneinkommen. Für die 25% der Wohnungen, die den Kriterien der Sozialwohnungen entsprechen, gelte nun eine Bindungsfrist von 30 Jahren.

 

Herr Fenske und Herr Tillinger tten mit der Deutschen Wohnen ebenfalls verhandelt und fol-gende Vereinbarungen getroffen. Herr Fenske erläutert: Vor dem Umzug werde dem Bestandmie-ter ein Vorvertrag angeboten, welcher Lage, Wohnung, Austattung festgelegt. Auf Nachweis werde die Deutsche Wohnen 2500 EUR netto für entstandene Umzugskosten übernehmen. Auch ein durch den Bestandsmieter selbst getätigten Umzug könne in

 

Rechnung gestellt werden (15 EUR/ Stunde). Herr Fenske, Herr Tillinger und die Deutsche Wohnen würden davon ausgehen, dass diese Ergebnisse in den Vertrag mit aufgenommen würden. Der anwesende Vertreter der Deutschen Wohnen, Herr Maas, bestätigt auf Nachfrage einer betroffenen Mieterin, dass die Deutsche Wohnen zur Flexibilität und Kompromissbereitschaft bezüglich der Höhe der Umzugskostenübernahme bereit sei. Herr Szelag fasst die besprochene Umzugskostenübernahmeregelung zusammen. Das von der Deutschen Wohnen beauftragte Umzugsunternehmen führe alle Umzüge der Betroffenen aus, auch wenn Kosten über 2500 EUR anfallen würden. Wenn die Betroffenen selbst tätig würden, oder den Umzug selbst organisierten, dann gelte die Grenze von 2500 EUR. Beziehungsweise der Stundensatz von 15 EUR pro Stunde. Herr Recke und Frau Klose bitten um ein schriftliches, vertrauliches Exemplar (pro Fraktion) der Schlussfassung zur Kenntnissnahme. Dies sichert BzStR Schruoffeneger zu.

 


 

 
 

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