Auszug - Brandschutz an Kitas und Schulen sicherstellen  

 
 
11. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur- und Klimaschutz und Liegenschaften
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Natur- und Klimaschutz und Liegenschaften Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 16.01.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Gertrud-Bäumer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
0368/5 Brandschutz an Kitas und Schulen sicherstellen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP/CDU 
Verfasser:Heyne/Recke/Klose/Hertel 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


BV Fest begründet den Antrag und legt bei den Prioritäten Gewicht auf Kitas und Grundschulen. Bezirksstadtrat Schruoffeneger erläutert die personelle Situation in der Bauaufsicht und erläutert das gestufte Verfahren und die Rollen der einzelnen Beteiligten. Der Bauaufsicht kommt hier die Funktion der Ordnungsbehörde zu. Nach Erörterung im Ausschuss und der Anregung von BV Drews das Wort „unverzüglich“ durch „schnellstmöglich“ zu ersetzen, der die Antragstellerin folgt sowie der Änderung des Berichtsdatums (nun: 31.08.2018), wird der geänderte Antrag einstimmig beschlossen, ebenfalls die Dringlichkeit.

 

 

 

Der Ausschuss für Umwelt, Natur- und Klimaschutz und Liegenschaften

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, seine gesetzlich vorgeschriebenen Kernaufgaben wahrzunehmen. Der Durchführung von Brandsicherheitsschauen ist hier, insbesondere in Kitas und allgemeinbildenden Schulen, höchste Priorität einzuräumen. Von gesetzlich nicht vorgeschriebenen Aufgaben ist solange Abstand zu nehmen, bis die Kernaufgaben wieder verlässlich übernommen wurden. Das Bezirksamt soll schnellstmöglich ein Konzept vorlegen, wie die Brandsicherheitsschauen an allen Kitas und Schulen in CW sichergestellt werden können. Dabei sollte auch geprüft werden, wie eine Sicherstellung von wichtigen Brandschutzvorgaben gewährleistet werden kann, z. B. durch spontane Brandschutzbegehungen.

 

Der BVV ist bis zum 31.08.2018 zu berichten.

 

Ursprungstext:

 

6. Zeile: statt:… unverzüglich …schnellstmöglich

Der BVV ist bis zum 01.08.2017 zu berichten.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

dafür:einstimmigdagegen:         Enthaltung:

 
 

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