Auszug - Umschulung von polizeidienstunfähigen Vollzugsbeamten
Die Drucksache erhält folgende Änderung:
„Die Drucksache ist durch Verwaltungshandeln erledigt.“
In der geänderten Fassung wird die Drucksache einstimmig (bei einer Enthaltung) beschlossen.
Die Dringlichkeit wird einstimmig festgestellt.
Der Ausschuss für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Die Drucksache ist durch Verwaltungshandeln erledigt.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich beim Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass polizeidienstunfähige Vollzugsbeamte (§ 105 des Landesbeamtengesetzes Berlin), sofern sie noch für den allgemeinen nichttechnischen Verwaltungsdienst dienstfähig sind, entsprechend umgeschult und danach in die Bezirke versetzt werden. Der BVV ist bis zum 30.06.2017 zu berichten
Abstimmungsergebnis:
dafür:einstimmigdagegen: Enthaltung:1 |
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