Auszug - Mitteilungen der und Fragen an die Verwaltung  

 
 
15. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 12.12.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Minna-Cauer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Beschluss


Herr Naumann berichtet über sein Schreiben vom 14.11.2017 an den Regierenden Bürgermeister zum Thema der Sicherstellung der Weihnachtsbeleuchtung auf dem Kurfürstendamm und der Tauentzienstraße ab dem Jahr 2019. Darin bittet er, dass sich das Land Berlin rechtzeitig die zukünftige Finanzierung eruieren möge. Eine Antwort steht aus. Über deren Inhalt wird nach Eingang im Ausschuss berichtet werden. In diesem Zusammenhang verweist Herr Naumann auch auf die Antwort des Bezirks zur Schriftlichen Anfrage (DS-Nr. 18/12834) des Abgeordneten Stefan Evers (CDU).

 

Zum Thema Suchtprävention am Arbeitsplatz übergibt Herr Naumann den Ausschussmitgliedern zwei Handreichungen der Suchtbeauftragten des Bezirks, Frau Trappe. Im ersten Papier wird das Fazit aus insgesamt sechs Seminaren mit Führungskräften des Bezirks dargestellt. Das zweite Handout stellt die „Erlebnistage“ der Auszubildenden des FB Grünflächen dar, die zu diesem Thema zwischen dem 25. und 27.10.2017 stattfanden.

 

Abschließend informiert der Bezirksbürgermeister über Beschlussempfehlung des Unterausschusses Bezirke zum vorgelegten Bezirkshaushaltsplan 2018/2019 und dem entsprechenden Beschluss des Hauptausschusses am 01.12.2017. Danach ist die einzige von der Senatsverwaltung für Finanzen vorgesehene Beschlussnummer (B19), die Reduzierung der veranschlagten Einnahmen aus Grundstücksverkaufserlösen, abgelehnt worden. Diese Anpassung wurde vom Parlament bei allen Bezirken durchgeführt. Mit der Verabschiedung des Haushaltsgesetzes wird am 14.12.2017 gerechnet. Danach steht der Bewirtschaftung des Plans 2018 ab dem 01.01.2018 nichts im Wege. Eine bezirkliche Beschränkung der Haushaltswirtschaft in nicht vorgesehen; die für 2017 ausgesprochene endet mit dem Ablauf des 31.12.2017.

 

 
 

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