Auszug - Mitteilung der und Fragen an die Verwaltung
Herrn Rexrodt wird auf Nachfrage empfohlen, die Einsichtnahme in Belege zur Bezirkshaushaltsrechnung mit mindestens einer Woche Vorlauf im Büro des jeweiligen BA-Mitglieds anzukündigen. Generell besteht für Mitglieder der BVV ein Recht auf Einsicht.
Frau Boas fragt Herrn Naumann nach dem Mittelfluss an Zuwendungsempfänger wie die „Falken“, die möglicherweise Spektren jenseits der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zuzuordnen sind. Herr Naumann legt nahe, dies im Rahmen der Beratung zu der Fachabteilung zu tun, in der eine solche Zuwendung vermutet wird. Er geht jedoch generell davon aus, dass der Bezirk nur mit anerkannten, verfassungskonformen Trägern, zu denen er die „Falken“ zählt, arbeitet. Ferner stellt er fest, dass der Rechnungsprüfungsausschuss nicht der geeignete Ausschuss für eine solche politische Auseinandersetzung ist.
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