Auszug - Neue Bauvorhaben transparent machen
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Frau Wieland weist auf das in Tempelhof-Schöneberg laufende Projekt hin, mit dem eine Vorhabenliste veröffentlicht wird. Vor dem Hintergrund der bereits vielfach geäußerten rechtlichen Bedenken sei der vorliegende Antrag als Ersuchen der BVV an das Bezirksamt zu verstehen und seine Realisierbarkeit im Rahmen der zu erstellenden Vorlage zur Kenntnisnahme zu erläutern. Den Antrag für nicht ausgereift hält Herr Recke, insbesondere wegen der rechtlichen Bedenken in Sachen Datenschutz und des möglichen öffentlichen Anprangerns von Bauherren. Auch mache der Wunsch nach einem Standpunkt des Bezirksamtes zu einzelnen Vorhaben es rechtlich angreifbar. Herr Schruoffeneger habe bereits die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen um eine Einschätzung zum Transparentmachen von Bauvorhaben gebeten. Da eine Antwort bisher ausgeblieben sei, wäre der Antrag eine Unterstützung dabei, die Senatsverwaltung daran zu erinnern. Dagegen empfiehlt Herr Brzezinski, die Beschlussfassung über den Antrag zurückzustellen, bis die Antwort vorliegt. Herr Gusy geht jedoch von einer grundsätzlichen Zulässigkeit der Antragsumsetzung aus. Es gehe auch nicht nur darum, die BVV zu informieren, vielmehr müssten auch die im Kiez vor Ort betroffenen informiert werden. Für Herrn Schenker müsse darüber hinaus auch genannt werden, wer baut und um welche Summen es dabei gehe. Wer sich durch diese Informationen an die Öffentlichkeit an den Pranger gestellt fühle, müsse letztlich auch Gründe dafür haben. Der Antrag wird mit 8:4:3 Stimmen angenommen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird gebeten, auf der eigenen Internetseite sämtliche ab dem Jahr 2017 beantragte Neubauvorhaben ab einer Größe von 750 m² Geschossfläche zu veröffentlichen und dem Ausschuss für Stadtentwicklung in gleicher Form im Rahmen eines Berichts aus der Verwaltung (ergänzend zur Befreiungsliste) zur Kenntnis zu geben. Kleinere Bauvorhaben werden dann aufgenommen, wenn sie eine anderweitig begründete besondere Bedeutung haben (z.B. Denkmalschutz). Damit der verwaltungsinterne Aufwand angemessen bleibt, sollen die Informationen auf folgende Kernfragen in tabellarischer Form begrenzt bleiben: - Anschrift des Bauvorhabens / wo soll gebaut werden? - Kurzbeschreibung des Bauvorhabens / was soll gebaut werden? - Planungsrechtlicher Status / auf welcher Grundlage soll gebaut werden? - Hinweise zu Befreiungen und Überschreitungen der planungsrechtlichen Kennziffern - Bestehende Bauvorbescheide / was wurde wann beschieden? - Bauantrag / -genehmigung / was wurde wann beschieden? - Standpunkt des Bezirksamtes Das Bauvorhaben ist nach seiner Fertigstellung aus der Liste zu entfernen. Ebenso, wenn der Antrag zurückgezogen oder die Genehmigung versagt bleibt. Der BVV ist bis zum 31.12.2017 zu berichten. Abstimmungsergebnis:
dafür:8dagegen: 4 Enthaltung:3 |
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