Auszug - Günstige Mieten für die Grundstücke Pestalozzistr. 97, Schlüterstraße 18 und Wielandstr. 50 sichern  

 
 
8. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Di, 11.07.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Minna-Cauer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
0168/5 Günstige Mieten für die Grundstücke Pestalozzistr. 97, Schlüterstraße 18 und Wielandstr. 50 sichern
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Dr. Vandrey/Wapler/Wieland 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Im Rahmen der Beratung wird über den eigentlichen Sinn des Antrages diskutiert. Im Verlauf führt Herr Schruoffeneger aus, dass derzeit keine verlässlichen Zahlen zu finanziellen Risiken benannt werden können, weil der Verfahrensstand dies (noch) nicht hergebe.

 

Nach weiterer Diskussion wird die Drucksache bei Gleichstand zwischen Ja- und Nein-Stimmen abgelehnt.

 

Zum Zeitpunkt der Abstimmung hatte Herr Rexrodt die Ausschuss-Sitzung bereits verlassen.

 


 

Der Ausschuss für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung,

Informationstechnologie und Gender Mainstreaming

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Die Drucksache wird abgelehnt.

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Aufstellung eines Bebauungsplans für die Grundstücke Pestalozzistraße 97, Schlüterstraße 18 und Wielandstraße 50 zu beschließen mit dem Ziel, nach § 9 (1) Nr. 7 und 8 BauGB mindestens 30 % Miet-Wohnungen mit den Mitteln der Sozialen Wohnraumförderung zu errichten und für Haushalte mit Wohnberechtigungsschein bereit zu stellen. Auf dieser Basis ist unverzüglich eine Veränderungssperre zu erlassen und Bauanträge sind zurückzustellen.

Weiterhin ist für die genannten Grundstücke eine Umstrukturierungssatzung gemäß §172 Absatz 1 Nr. 3 BauGB zu erlassen und in den nächsten zwölf Monaten ein Sozialplan zu erlassen.

Der BVV ist bis zum 31.08.2017 zu berichten.

 


Abstimmungsergebnis:

 

dafür:7dagegen:     7    Enthaltung:0

 
 

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