Auszug - Wohnberechtigungsscheine an Geflüchtete ausstellen
BV Juckel erklärt, dass der Antrag durch Verwaltungshandeln erledigt ist.
BV Wapler merkt an, dass das Bezirksamt auf Initiative des Ausschusses tätig geworden ist.
BzStR‘in Schmitt-Schmelz berichtet, dass das Wohnungsamt den Widersprüchen abgeholfen und den nunmehr Anspruchsberechtigten einen WBS ausgestellt hat.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten und Verkehr empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Die Drucksache hat sich durch Verwaltungshandeln erledigt.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird aufgefordert, anspruchsberechtigten Geflüchteten im Bezirk bei Vorlage eines schriftlichen Nachweises des Aufenthaltsstatus einen Wohnberechtigungsschein auszustellen. Der BVV ist bis zum 31.05.2017 zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
dafür:einstimmigdagegen: Enthaltung: |
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