Auszug - Klärung der Anrechnungszeiten von eigenen Sportanlagen  

 
 
6. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Sport
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Sport Beschlussart: vertagt
Datum: Mi, 28.06.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Gertrud-Bäumer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
0154/5 Klärung der Anrechnungszeiten von eigenen Sportanlagen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-Fraktion 
Verfasser:Klose/Fenske 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Fenske verteilt eine Kostenzusammenstellung für den Bau eines Kunststoffrasenspielfeldes durch den TC 1899 e. V. Blau-Weiss, der Verein würde darauf basierend eine 20-prozentige Anrechnung der durch das vereinseigene Spielfeld geschaffenen Nutzungszeiten auf sein gesamtes Nutzungszeitenpotential akzeptieren.

 

Frau Schmitt-Schmelz weist darauf hin, dass die Senatsverwaltung für Inneres und Sport als Normwalterin des Berliner Sportförderungsrechtes den Sachverhalt im Jahr 2015 geprüft und den Verein mit Schreiben vom 22.04.2015 entsprechend unterrichtet habe, dass das Handeln der bezirklichen Vergabestelle für Nutzungszeiten (FB Sportförderung) ermessensfehlerfrei sei. Bei den Nutzungszeitbedarfen einzelner Sportvereine sind die privat zur Verfügung stehenden Platzkapazitäten vollumfänglich zu berücksichtigen. Ein gewisses Privileg würde dadurch zugestanden, indem Nutzungszeiten vor 16:00 Uhr und für den Spiel- und Wettkampfbetrieb an Wochenenden nicht angerechnet würden. Eine aktuelle Nachfrage bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport habe erneut diese Handlungsweise bestätigt. Diese Auskunft vom 28.06.2017 ist dem Protokoll beigefügt. Darin wird auch erwähnt, dass diese Problematik bei der nächsten Überarbeitung der Sportanlagen-Nutzungsvorschriften (SPAN, gültig bis 2020) betrachtet und die Aufnahme einer zusätzlichen Regelung geprüft werden wird.

Die Begründung des Antrags sei insofern missverständlich, da der zweite Satz den Eindruck erwecken würde, dass die Vergabestelle Nutzungszeiten auf dem vereinseigenen Spielfeld an Dritte vergeben würde, dies sei selbstverständlich nicht der Fall. Das dem Verein privat zur Verfügung stehende Spielfeld werde ausschließlich durch den Verein selbst genutzt.

 

Herr Fenske plädiert zum Wohle der private Sportflächen errichtenden Vereine.

 

Frau Schmitt-Schmelz verweist auf die aktuelle Stellungnahme der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, nach der nicht etwaige Zuschüsse und/oder Eigenfinanzierungen, sondern die Bedarfe an Nutzungszeiten ausschlaggebend seien.

 

Die Abstimmung wird vertagt.


 

 
 

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