Auszug - Familien helfen mit gemeinsamen Fallkonferenzen von Jugend- und Sozialamt
Frau Röder informiert die Anwesenden zunächst darüber, dass der für den Antrag mitberatende Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit den folgenden Änderungsantrag bereits beschlossen hat:
Familien helfen mit gemeinsamen Fallkonferenzen von Jugend- und Sozialamt
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, ein Verfahren zu entwickeln, so dass bei gemeinsam festgelegten Kriterien und Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen Familien, die sowohl Leistungen aus dem Jugendamt (gemäß § SGB VIII) als auch aus dem Sozialamt (gemäß SGB II, SGB XII, AsylbLG) beziehen, in sogenannten Fallkonferenzen geholfen werden kann.
Der BVV ist bis zum 31.07.2017 zu berichten.
Begründung: In Fallkonferenzen könnte Familien, so sie einwilligen, ein auf alle Familienmitglieder abgestimmtes Beratungs- bzw. Leistungsangebot gemacht werden. Für die Kundinnen und Kunden würde dies bedeuten, weniger Ämter anlaufen zu müssen. Gleichzeitig können in der Zusammenarbeit der Fachabteilungen abteilungsübergreifende Synergien entstehen und bzw. genutzt werden.
Der Hinweis der Jugendamtsdirektorin, dass das Jugendamt auf der Grundlage des SGB VIII und nicht wie im Antrag benannt SGB VII arbeitet, wurde aufgegriffen und der Änderungsantrag entsprechend korrigiert.
Frau Biewener (SPD-Fraktion) stimmt dem Änderungsantrag zu. Herr Förschler (CDU-Fraktion) begrüßt die Änderungen und wird dem Antrag zustimmen. Herr Taschenberger teilt mit, dass die Grünen dem Antrag beitreten, die SPD-Fraktion billigt dies.
Bei einer Stimmenthaltung wird der Antrag vom JHA angenommen und dessen Dringlichkeit mehrheitlich beschlossen.
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, ein Verfahren zu entwickeln, so dass bei gemeinsam festgelegten Kriterien und unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen Familien, die sowohl Leistungen aus dem Jugendamt (gemäß SGB VII) als auch aus dem Sozialamt (gemäß SGB II, SGB XII, AsylbLG) beziehen, in sogenannten Fallkonferenzen geholfen werden kann.
Der BVV ist bis zum 31.07.2017 zu berichten.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird aufgefordert, ein Verfahren zu entwickeln, wie Familien, die sowohl Leistungen aus dem Jugendamt (gemäß SGB VII) als auch aus dem Sozialamt (gemäß SGB II, SGB XII, AsylbLG) beziehen, in sogenannten Fallkonferenzen geholfen werden kann. Der BVV ist bis zum 31.07.2017 zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung: 1 |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Schriftliche Anfragen |