Auszug - Eingabe Nr. 8 des Herrn Dr. Klaus S. betr. Nächtlicher Fahrzeuglärm Westendallee BE: Herr BzStR Herz
Der Petent war nicht anwesend.
Der vom Petenten aufgezeigte Missstand über Fahrzeuglärm in der Westendallee liegt allein in der Zuständigkeit der Polizei. Herr BzStR Herz hat diese Beschwerde zum Anlass genommen, den entsprechenden Dirketionsleiter direkt anzuschreiben.
Die Eingabe wird gem. § 36 Abs. 3 c GO-BVV einstimmig als erledigt erklärt.
Der Petent erhält eine schriftliche Benachrichtigung. |
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