Auszug - Eingabe Nr. 7 der Frau Ebru R. betr. nächtlicher Verkehrslärm Sophie-Charlotten-Straße BE: Herr BzStR Herz
Die Petentin ist anwesend und erläutert ihre Beschwerde, dass ab 22.00 Uhr die Sophie-Charlotten-Straße als 30er Zone ausgewiesen ist. Die Fenster des Kinder- und Elternschlafzimmers gehen zur Sophie-Charlotten-Straße und sind nach 22.00 Uhr wegen des hohen Lärmpegels der Autos nicht zu öffnen.
Herrn BzStR Herz ist das Problem der nächtlichen Geschwindigkeitsüberschreitung bekannt; die Überwachung der angeordneten Höchstgeschwindigkeit obliegt allein der Polizei, die ein entsprechendes Schreiben erhält.
Herr Sell spricht sich für die Aufstellung eines Dialogdisplays aus.
Ein entsprechender Beschlussvorschlag an die BVV wird formuliert: |
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