Auszug - Umgang mit Bäumen bei Bauvorhaben  

 
 
5. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur- und Klimaschutz und Liegenschaften
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Natur- und Klimaschutz und Liegenschaften Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 16.05.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Gertrud-Bäumer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
0236/5 Umgang mit Bäumen bei Bauvorhaben
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Dr.Vandrey/Wapler/Wieland/Gusy 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


 

Der Ausschuss für Umwelt, Natur- und Klimaschutz und Liegenschaften

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, auf seiner eigenen Internetseite einen Hinweis für Bauherren zum Umgang mit Bäumen an prominenter Stelle zu veröffentlichen. Dabei sollte sich an dem folgenden Textbeispiel orientiert werden:

 

„Das Stadtbild Berlins wird ganz entscheidend von seinen öffentlichen Grünanlagen und den Straßenbäumen mitgeprägt. Insbesondere der Straßenbaumbestand verleiht dem öffentlichen Raum einen besonderen Charakter und ist für viele Menschen ein wichtiges Element der Wohn- und Lebenszufriedenheit im Kiez. Daher ist es besonders wichtig, dass sich Bauherren bereits bei den ersten Planungsüberlegungen auch über den Baumbestand außerhalb des Baugrundstückes Gedanken machen. Es soll nicht erst nach oder unmittelbar vor der Erteilung einer Baugenehmigung oder Teilbaugenehmigung festgestellt werden, dass Baugruben, Gehwegüberfahrten, Balkonauskragungen oder Feuerwehraufstell-/-anleiterflächen mit dem vorhandenen Baumbestand auf der Straße oder in einer angrenzenden Grünanlage kollidieren. Auf Grund der geltenden Rechtslage (keine Konzentrationswirkung der Baugenehmigung) müssen Bauherren bzw. Architekten wissen, dass andere Rechtskreise einer erteilten Baugenehmigung im Wege stehen könnten. Im ungünstigsten Fall kann eine Baugenehmigung nicht oder nicht ohne erhebliche zeitliche Verzögerung/Umplanung in Anspruch genommen werden.

 

Darum empfehlen wir, bereits vor Beantragung einer Baugenehmigung mögliche Kollisionspunkte planerisch durchzuarbeiten und Alternativen/Varianten zu prüfen. Wenn dies erfolgt ist und ein Konflikt mit dem vorhandenen Baumbestand nicht gelöst werden konnte, ist uns dies als dem zuständigen Straßen- und Grünflächenamt (als Eigentümer der Bäume) sowie ggf. dem Umwelt- und Naturschutzamt (bei geschütztem Baumbestand) mitzuteilen und zu erläutern, damit seitens dieser Ämter geprüft werden kann, ob dennoch eine Zustimmung zu diesem Bauentwurf erteilt werden kann. Das Umwelt- und Naturschutzamt verlangt vor einer öffentlich-rechtlichen Genehmigung mit dem Antrag die schriftliche Zustimmung des Baumeigentümers, also des Straßen- und Grünflächenamtes.

Wenn Sie diese Empfehlungen beachten, sollte eine deutlich zügigere Bearbeitung des Bauantrages möglich sein und vor allem eine sofort umsetzbare Baugenehmigung, da alle Probleme mit dem vorhandenen Baumbestand im Vorfeld geklärt worden sind.“

 

Das Bezirksamt wird ferner gebeten, Stadtplanungsamt und Bauaufsicht zu verpflichten,  Bauvorbescheide, Baugenehmigungen oder Teilbaugenehmigungen erst nach erfolgter Klärung möglicher Kollisionen des Bauvorhabens mit dem Baumbestand zu erteilen. Dabei hat der Erhalt des Baumbestands oberste Priorität.

 

Der BVV ist bis zum 30.6.2017 zu berichten.

 

Ursprungstext:

Erster Satz:

Das Bezirksamt wird gebeten, auf seiner eigenen Internetseite folgenden Hinweis für Bauherren zum Umgang mit Bäumen an prominenter Stelle zu veröffentlichen:

 

 

BV Drews stellt den Antrag vor und regt gleichzeitig eine Änderung an. Bezirksstadtrat Schruoffeneger schlägt vor das Gewicht des Antrages auf den 2. Absatz zu legen. Nach weiterer Erörterung – in der einhellig Unterstützung zum Ziel des Antrages besteht – wird folgender Änderungsvorschlag eingebracht: Nach dem ersten Satz wird ergänzt: „Dabei sollte sich an dem folgenden Textbeispiel orientiert werden.“

 

Dem so geänderten Antrag wird einstimmig zugestimmt. Die Dringlichkeit wird einstimmig beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

dafür:einstimmigdagegen:         Enthaltung:

 
 

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