Auszug - Blindenleitsystem in den Gebäuden des Bezirksamtes Charlottenburtg und in bezirklichen Gebäuden
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Der Ausschuss für Umwelt, Natur- und Klimaschutz und Liegenschaften empfiehlt dem Ausschuss für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert das gesamte Rathaus in Charlottenburg und sämtliche andere öffentliche Gebäude des Bezirkes so auszustatten, dass Blinde und Sehbehinderte überall eigenständig in die Amtsräume finden können. Dabei ist die Kompetenz des ABSV mit einzubeziehen.
Das Bezirksamt wird ferner dazu aufgefordert, die Aufzüge mittels Folien für blinde und sehbehinderte Menschen nutzbar zu gestalten.
Der BVV ist bis zum 30.09.2017 zu berichten
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird aufgefordert das gesamte Rathaus in Charlottenburg und sämtliche andere öffentliche Gebäude des Bezirkes so auszustatten, dass Blinde und Sehbehinderte überall eigenständig in die Amtsräume finden können. Dabei ist die Kompetenz des ABSV mit einzubeziehen. Der BVV ist bis zum 30.09.2017 zu berichten
Begründung: Blindenleitsysteme sollen Blinden und sehbehinderten Menschen die autonome Orientierung in Gebäuden, Verkehrs- oder Alltagssituationen ermöglichen und erleichtern und bilden damit einen wichtigen Teil für eine barrierefreie Umwelt. Häufig werden dabei zum Beispiel gerippte oder genoppte Bodenindikatoren eingesetzt, die mit Hilfe des Taststocks (Blindenstock) ertastet werden können. Neben den Bodenindikatoren gehören auch taktile Übersichts- und Etagenpläne, taktile Türschilder oder Handlaufschilder, ausgestattet mit Braille- oder Pyramidenschrift, um umfassende Blindenleitsysteme zu implementieren. Dabei dienen die taktilen Elemente als Wegweiser im öffentlichen Verkehr, weisen auf Treppen oder Fahrstühle hin oder helfen bei der allgemeinen Orientierung. Taktile Bodenindikatoren können in verschiedenen Formen vorliegen. Rippenplatten sowie Noppenplatten weisen den Weg, die den Indikatoren mit Hilfe ihres Blindenstocks folgen. Die taktilen Bodenindikatoren sowie spezielle Treppenmarkierungen müssen DIN Maßstäbe erfüllen.
Neben der normalen Beschilderung ist es notwendig, auch die Fluchtwegbeschilderung für blinde oder sehbehinderte Menschen anzupassen. Es müssen zusätzliche Fluchtwegschilder in Sicht- und Tasthöhe angebracht werden.
Die Ausstattung mit Orientierungssystemen, Piktogrammen, gut lesbaren Türschildern und eine ausreichende Beleuchtung sollen die Teilhabe und Zugänglichkeit für Sehbehinderte garantieren. Eine kontrastreiche Gestaltung der Türblätter und die Entfernung von überflüssigen Informationen sollen die Orientierung erleichtern.
BV Wagner begründet den Antrag. BV Sempf weist darauf hin, dass Drs. 152/5 eine ähnliche Richtung verfolgt und schlägt vor, beide Anträge in einen gemeinsamen zu bringen. BV Heyne führt aus, dass seiner Meinung nach der Bezirk derzeit gegen geltendes Arbeitsstättenrecht verstößt. Dem Vorschlag beide Anträge zusammen zu ziehen wird einvernehmlich zugestimmt. Der Antrag wird wie folgt ergänzt: „Das Bezirksamt wird ferner aufgefordert, die Gebäude mittels Folien für Blinde und sehbehinderte Menschen nutzbar zu gestalten“.
Dem so geänderten Antrag wird einstimmig zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
dafür:einstimmigdagegen: Enthaltung: |
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