Auszug - Wohnberechtigungsscheine an Geflüchtete ausstellen  

 
 
5. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten und Verkehr
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegeheiten und Verkehr Beschlussart: vertagt
Datum: Do, 13.04.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Lily-Braun-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
0120/5 Wohnberechtigungsscheine an Geflüchtete ausstellen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKE 
Verfasser:Schenker/Juckel/Gronde-Brunner/Dr. Vandrey/Wapler 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll
Beschluss

BV Juckel verteilt einen Änderungsantrag.

 

BzStR Herz ist der Meinung, dass der Antrag durch die Änderung nicht besser wird, da die Bescheinigung des BAMF keinen Aufenthaltstitel darstellt. Der erste Antrag ist reines Verwaltungshandeln, da die Erteilung für Anspruchsberechtigte gewährleitet ist. Die Vorgriffsregelung wird die Tatbestände BAMF-Bescheid und Bescheinigung der Ausländerbehörde Berlin gemäß § 25 AufenthG vorsehen. Die Vorgriffsregelung wird dem Ausschuss vertraulich zur Einsicht gegeben.

 

BV Juckel stimmt dieser rechtlichen Auslegung nicht zu, außerdem stellen die Mehrheit der Bezirke den WBS auch ohne diese Grundlage aus.

 

BzStR Herz erörtert, dass es sich bei dem Beschluss des Verwaltungsgerichtes um einen im Asylverfahren befindlichen Asylbewerber gehandelt hat, aber die Ausführungen bezüglich des Anspruchs für alle Fälle anzuwenden sind.

 

BV Mattern erklärt, dass der Antrag durch Verwaltungshandeln erledigt ist.

 

BV Recke würde den Ursprungsantrag beibehalten.

 

BV Juckel bittet um Vertagung.


 

 
 

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