Auszug - Lesung Kapitel: 3310, 3500, 3501, 3502, 3400, 3401 (Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten)  

 
 
3. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Rechnungsprüfung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Rechnungsprüfung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 04.04.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:02 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Gertrud-Bäumer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Beschluss


Die Lesung zur Bezirkshaushaltsrechnung 2015 für die Abteilung Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten erfolgt in aufsteigender Reihenfolge der Kapitel seitenweise auf Basis der Liste 300.

 

Berichterstatter Herr Burth hat seine Fragen vorab schriftlich eingereicht. Die Antworten der Fachabteilung waren, unter Abweichung vom üblichen Verfahren, vor der Sitzung den Ausschussmitgliedern nicht übermittelt worden, werden aber im Zuge der Lesung verteilt. Herr Herz trägt die Antworten zu den vom Berichterstatter gestellten Fragen vor. Die sich im Rahmen der Sitzung ergebenden Fragen werden von Herrn Herz und den Mitgliedern der Veraltung vollständig beantwortet. Allein zur Frage, 3502-11143-Geldleistungen betreffend wünscht Herr Burth eine Zusammenstellung mit Details zu den Einzelfällen des Jahres 2015. Diese wird zugesagt.

 

Die Bildung eines Ansatzes bei dieser Buchungsstelle ist generell schwierig, da es nicht planbar ist, ob Verstöße festgestellt werden und welchen Umfang diese haben (werden).

 

Festgestellt werden die Verstöße überwiegend durch Meldungen der Verfügungsberechtigten, z.B. indem Sie eine Wohnung rückwirkend frei (Freianzeige - § 4 Abs. 1 WoBindG) melden, die schon länger als drei Monate ohne Genehmigung leer stand. Oder eine Wohnung wird rechtzeitig frei gemeldet, jedoch kommt es zu keinem Bemühen hinsichtlich der notwendigen Weitervermietung. Oder die Überlassungsmitteilung liegt zwar vor, jedoch wird festgestellt, dass kein passender und gültiger WBS für diesen Überlassungsvorgang vorliegt.

 

In fast allen Fällen handelt es sich um genehmigungspflichtigen Leerstand oder um Falschüberlassung.

 

Von der Personalstärke ist die Ahndung nicht abhängig, da seit Jahren eine Dienstkraft hier tätig ist.

 

Die Ansatzhöhe des Titels, der im Übrigen der sog. Einnahmevorgabe für E03 (Verwaltungseinnahmen, Gebühren) unterliegt, wird geschätzt. Im Laufe einer Haushaltswirtschaft können Sondereffekte entstehen, so auch im Haushaltsjahr 2015, wenn zwischen Festsetzung (Sollstellung) und Zahlungseingang, große Zeiträume vergehen, in denen Verfahren gerichtlich geführt werden und dann „angehäufte“ Beträge zusammengefasst bezahlt werden. Die Ist-Einnahmen der Jahre 2012 bzw. 2013 beliefen sich auf 7.247,11 € bzw. 2.821,35 €.

 

Die Anzahl der Sachverhalte stellt sich, abgebildet über Sollstellungen, wie folgt dar:

 

  • 2014: 46 (offene bzw. neue) Sollstellungen und Zahlungen bei insgesamt 17 Vorgängen (IST- Einnahme am Jahresende 78.747,06 €)
  • 2015: 29 Sollstellungen und Zahlungen bei insgesamt 7 Vorgängen
  • 2016: 32 Sollstellungen und Zahlungen bei insgesamt 8 Vorgängen (IST-Einnahme am Jahresende 38.148,58 €).

 

Ergänzend wird hierzu erläutert, dass für jede Wohnung getrennt ein Bescheid gefertigt und der Gesamtbetrag der Forderung in Profiskal gebucht wird. Manchmal liegen parallel pro Wohnung mehrere Rechtsverstöße vor (fehlende Freianzeige und anschließender Leerstand), dann werden Beträge addierte und eine Sollstellung gefertigt. Es kann auch sein, dass für eine Wohnung weitere Verstöße aus Folgevermietungen vorliegen. Dann wird für jede Falschüberlassung ein Bescheid gefertigt und für jeden Verstoß eine neue Sollstellung angelegt.

 

Im Verlauf der Lesung erläutert Herr Köppen zu verschiedenen Sachverhalten auch die betroffenen Grundzüge des Haushaltsrechts und regt an, außerhalb einer Sitzung interessierten Ausschuss-Mitgliedern (ggf. auch aus dem Haushaltsausschuss) eine zusammenfassende Darstellung des Haushaltsrechts in Form eines Vortrages nahe zu bringen. Die Ausschuss-Mitglieder begrüßen dies und Frau Boas wird mit der Terminfindung beauftragt.

 

 
 

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