Auszug - Wohnberechtigungsscheine an Geflüchtete ausstellen  

 
 
2. Öffentliche Sitzung des Integrationsausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Integrationsausschuss Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 15.03.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 441 b
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
0120/5 Wohnberechtigungsscheine an Geflüchtete ausstellen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKE 
Verfasser:Schenker/Juckel/Gronde-Brunner/Dr. Vandrey/Wapler 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Ausschuss für Integration

BV Drews beantragt eine Ergänzung des Antrages (Einfügung: auch an subsidäre Schutzberechtigte). BzStR Engelmann hrt aus, dass die zuständige Senatsverwaltung Ausführungsvorschriften angekündigt hat. Das Bezirksamt rechnet mit einem Zeitraum der Erarbeitung zwischen drei und fünf Monaten und wartet die Entscheidung der Senatsverwaltung ab. BD Dr. Speiser kritisiert die Haltung des Bezirksamtes und sieht die Ausstellung des WBS als wichtigen Schritt, um eine Wohnung zu erhalten. BzStR Engelmann merkt nochmals an, dass das Bezirksamt eine landesweite einheitliche Regelung abwarten wird. Die Vorsitzende weist darauf hin, dass der Integrationsausschuss der begleitende und der Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten der federführende Ausschuss ist. BV Drews ergänzt, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Antrag beitritt.

 

Die Vorsitzende stellt den Antrag zur Abstimmung.

 

 

Der Ausschuss für Integration

Empfiehlt dem Ausschuss für Bürgerdienste,

Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten und

Verkehr, die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, anspruchsberechtigten (auch an sogenannte subsidiäre Schutzberechtigte) Geflüchteten im Bezirk bei Vorlage eines schriftlichen Nachweises des Aufenthaltsstatus einen Wohnberechtigungsschein auszustellen.

 

Der BVV ist bis zum 31.05.2017 zu berichten.

 

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, anspruchsberechtigten Geflüchteten im Bezirk bei Vorlage eines schriftlichen Nachweises des Aufenthaltsstatus einen Wohnberechtigungsschein auszustellen.

 

Der BVV ist bis zum 31.05.2017 zu berichten.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:8dagegen:      1   Enthaltung:6

 
 

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