Auszug - Wohnberechtigungsscheine an Geflüchtete ausstellen
BV Drews beantragt eine Ergänzung des Antrages (Einfügung: auch an subsidäre Schutzberechtigte). BzStR Engelmann führt aus, dass die zuständige Senatsverwaltung Ausführungsvorschriften angekündigt hat. Das Bezirksamt rechnet mit einem Zeitraum der Erarbeitung zwischen drei und fünf Monaten und wartet die Entscheidung der Senatsverwaltung ab. BD Dr. Speiser kritisiert die Haltung des Bezirksamtes und sieht die Ausstellung des WBS als wichtigen Schritt, um eine Wohnung zu erhalten. BzStR Engelmann merkt nochmals an, dass das Bezirksamt eine landesweite einheitliche Regelung abwarten wird. Die Vorsitzende weist darauf hin, dass der Integrationsausschuss der begleitende und der Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten der federführende Ausschuss ist. BV Drews ergänzt, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Antrag beitritt.
Die Vorsitzende stellt den Antrag zur Abstimmung.
Der Ausschuss für Integration Empfiehlt dem Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten und Verkehr, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, anspruchsberechtigten (auch an sogenannte subsidiäre Schutzberechtigte) Geflüchteten im Bezirk bei Vorlage eines schriftlichen Nachweises des Aufenthaltsstatus einen Wohnberechtigungsschein auszustellen.
Der BVV ist bis zum 31.05.2017 zu berichten.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird aufgefordert, anspruchsberechtigten Geflüchteten im Bezirk bei Vorlage eines schriftlichen Nachweises des Aufenthaltsstatus einen Wohnberechtigungsschein auszustellen.
Der BVV ist bis zum 31.05.2017 zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
dafür:8dagegen: 1 Enthaltung:6 |
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