Auszug - Eingabe Nr. 1 des Herrn Artur F. betr. Verkehrssituation Guerickestraße BE: Herr BzStR Schruoffeneger  

 
 
2. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Eingaben und Beschwerden Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 02.03.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Gertrud-Bäumer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Der Petent ist anwesend und gibt inhaltlich seine Eingabe wieder, in dem er sich im Bereich der Guerickestraße um Fahrbahnschwellen einsetzt, da sich dort eine Schule befindet.

 

Herr BzStR Schruoffeneger würde sich ebenfalls für Fahrbahnschwellen aussprechen. Diese werden aber auf Grund der vorhandenen Malterserhilfsdienst-Station als negativ angesehen. Auf Intervention der Berliner Feuerwehr wurde seit Ende der 90er Jahre auf den Einbau von Aufpflasterungen bzw. Schwellen verzichtet. Dies insbesondere, weil Rettungseinsätze hierdurch behindert werden und die Sicherheit der zu transportierenden verletzten Personen stark gefährdet wird. Auch wurden schon häufiger Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt – die Unfalllage als entspannt bezeichnet.

Dialog-Displays wären ebenfalls eine Alternative, so Herr BzStR Schruoffeneger.

 

Herr Sell schlägt vor, zusätzlich zu Fahrbahnmarkierungen auch Dialog-Displays aufzustellen. Auch sollten die vorhandenen Hinweisschilder „Achtung Schule“ für die Autofahrer deutlich sichtbar aufgestellt werden.

 

Frau Wieland empfiehlt, die Einfahrt von der Dove-/Cauerstraße in die Galvanistraße baulich zu verändern um sie als Abkürzung in die Guerickestraße uninteressant zu machen oder den Verlauf der Galvanistraße zu ändern.

 

Abschließend wird Herr BzStR Schruoffeneger gebeten zu prüfen, ob

- bauliche Veränderungen an der Einfahrt zur Galvanistraße aus der Dove-/

  Cauerstraße kommend oder den Verlauf der Galvanistraße vorgenommen

- Fahrbahnmarkierungen aufgemalt,

- große und frei sichtbare Hinweisschilder „Achtung Schule“ und/oder

- Dialog-Displays aufgestellt

werden können.

 

Das Ergebnis der Prüfungen ist dem Ausschuss unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

 

Die Eingabe wird gem. § 36 Abs. 3 c GO-BVV als erledigt.


 

 
 

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