Auszug - Sachstand Nachbesserungen Hubi Anlage  

 
 
49. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Sport
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Sport Beschlussart: gewählt
Datum: Mi, 14.09.2016 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Helene-Lange-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Blaschke fasst ihm vorliegende Stellungnahmen zusammen: Falls die Schraubenbefestigung der Klemmschienen des Kunststoffrasens gemeint sein sollten: Eine Begutachtung durch die Unfallkasse Berlin hat ergeben, dass keine Beeinträchtigung der Verkehrss

Herr Blaschke fasst ihm vorliegende Stellungnahmen zusammen: Falls die Schraubenbefestigung der Klemmschienen des Kunststoffrasens gemeint sein sollten: Eine Begutachtung durch die Unfallkasse Berlin hat ergeben, dass keine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit vorliegt. Schon deswegen scheidet eine Gewährleistungspflicht durch die erstellende Firma aus. Aus Kulanzgründen kümmert sich diese Firma dennoch.

 

Herr Blaschke trägt die Stellungnahme des Fachbereichs Grünflächen vor:

Der Bauleiter der Fa. Schmitt GmbH sagt zu, alle Schrauben und Schienen zu Lasten der Firma aus Kulanz (Good-Will-Aktion) auszutauschen. Die Fa. Schmitt legt aber Wert auf die Feststellung, dass Schrauben u Schienen korrekt eingebaut wurden. Fa. Schmitt hofft, dass der Druck, der von Seiten des Sportvereins aufgebaut wurde, durch den freiwilligen Austausch nun abklingt. Ein Termin zum Austausch steht noch nicht fest. Die Bauteile wurden bestellt und werden, sobald geliefert, eingebaut.

 

Stellungnahme der Unfallkasse Berlin, Abteilung Prävention, vom 08.09.2016:

„Es besteht durchaus die Forderung, dass Bodenbeläge auf Außensportanlagen ausreichend trittsicher, frei von Stolperstellen und größeren Unebenheiten sein sollen.  Aber die hervorstehenden Schrauben in der Kunstraseneinfassung stellen keine Stolperstelle dar, da sie weniger als 4 mm hervorstehen. Hinzu kommt, dass sie sich nicht in unmittelbarer Spielfeldnähe befinden, so dass die Spieler auf dem Feld bei der eigentlichen sportlichen Betätigung nicht betroffen sind. Aus den genannten Gründen sehen wir aus Sicht der Unfallprävention zur Zeit keinen Handlungsbedarf.

 

Herr Fenske und Herr Mattern erläutern: Es gebe unabhängig von der Erklärung der Unfallkasse eine DIN-Norm für Senkschrauben, diese dürften keinen Millimeter hervorstehen. Im Rahmen der Gewährleistung seien die Mängel in jedem Fall auszubessern, da eine erhebliche Verletzungsgefahr definitiv bestehe.

 

Herr Schruoffeneger weist auf die Zuständigkeit des Fachbereichs Grünflächen und den entsprechenden Fachausschuss hin, betrachtet die Angelegenheit durch das Angebot der Firma zur Nachbesserung jedoch als erledigt.


 

 
 

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