Auszug - "Fuchs, Du hast die Gans gestohlen, gib sie wieder her"
BV Hoffmann begründet den Antrag. BzStR’in König berichtet, dass es seit dem letzten Ausschuss keine Einbrüche zu vermelden gibt. Zudem gibt sie an, dass es im Land Berlin keine Einbruchsversicherung gibt und dass die zusätzlichen Nutzungen der Schulgebäude außerhalb der regulären Schulzeiten einer kompletten Sicherung der Gebäude nach Schulschluss entgegenstehen. Derzeitig wird die Nehring-GS 3mal pro Nacht durch einen Sicherheitsdienst bestreift, jedoch ist dies aufgrund der Kosten nicht für alle Schulobjekte möglich. Es werden derzeitig die Reaktivierung von Alarmanlagen (bisher auf Schulhausmeisterwohnungen geschaltet) als auch die Neuausstattung geprüft. Zusätzlich müssen die Kosten für den dann zu benachrichtigenden Sicherheitsdienst sowie die Reaktionszeiten eruiert werden. Die Meldung des Schadens obliegt der Schulverwaltung, die Abteilung Bürgerdienste kann nur die Kosten für Reparaturmaßnahmen benennen. BV Gusy bittet, die Berichtspflicht auf halbjährlich zu ändern.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, Liegenschaften Und Informationstechnologie empfiehlt dem Ausschuss für Haushalt, Personal und Wirtschaftsförderung, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um den zunehmenden Einbrüchen in bezirklichen Einrichtungen mit erheblichen Vermögens- und Vandalismusschäden entgegenzuwirken. Der BVV ist hierüber halbjährig zu berichten. Dabei ist die Schadenssumme der Summe von Schutzmaßnahmen, z. B. Wachschutz, Alarmanlagen usw. gegenüberzustellen. Die zuständigen Polizeidienststellen sind in die Beratungen zu Schutzmaßnahmen einzubeziehen.
Der BVV ist erstmalig zum 30.06.2016 zu berichten.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird aufgefordert, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um den zunehmenden Einbrüchen in bezirklichen Einrichtungen mit erheblichen Vermögens- und Vandalismusschäden entgegenzuwirken. Der BVV ist hierüber quartalsmäßig zu berichten. Dabei ist die Schadenssumme der Summe von Schutzmaßnahmen, z. B. Wachschutz, Alarmanlagen usw. gegenüberzustellen. Die zuständigen Polizeidienststellen sind in die Beratungen zu Schutzmaßnahmen einzubeziehen.
Der BVV ist erstmalig zum 30.06.2016 zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung: |
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