Auszug - Glücksspielsucht: Prävention endet nicht mit dem 18. Lebensjahr
Da der Antrag nicht allen JHA Mitgliedern vorliegt, wird dieser von Herrn Neuhoff zitiert. Herr Sell teilt mit, dass der Antrag für sich spricht. Es handelt sich hierbei um einen Prüfauftrag an die Verwaltung, wobei die Finanzierung für die Prävention, diese sollte für den Bezirk kostenneutral sein, noch zu klären ist. Über den Antrag wurde bislang weder im Sozialausschuss noch im JHA abgestimmt.
Frau Röder fragt an, welche Präventionsprogramme es auf Landesebene gibt und wie diese finanziert werden. In Beantwortung dieser Frage teilt Frau von Pirani mit, dass es im Jugendamt den präventiven Kinder- und Jugendschutz, welcher über das 18. Lebensjahr hinaus geht gibt. Es gibt weder spezielle Programme noch stehen Landesmittel zur Verfügung.
Herr Göpel unterstützt die Thematik, denn sie sei wichtig. Ein großes Problem ist auch die Internetsucht. Zur Thematik Spielsucht wären ein Konzept des Landes Berlin und die Entwicklung eines Hilfesystems wünschenswert. Als eine der wenigen Anlaufstellen in Berlin gibt es für die Hilfesuchenden das Café „Beispiellos“ (siehe Flyer „JACKPOT: LEBEN“ den er verteilt). Dieses führt für Glücksspielabhängige und deren Angehörige u. a. Beratungen und Informationsveranstaltungen durch. Er verweist auch auf die Internetseite www.faules-spiel.de. Die Webseite bietet zielgruppenspezifische, mehrsprachige Informationen, eine umfassende Datenbank zur Thematik Glücksspielsucht und einen Bestellservice für Präventionsmaterialien. Darüber hinaus ist in Marzahn-Hellersdorf die Geschäftsstelle des Präventionsprojekts Glücksspiel ansässig, die den Betroffenen Informationen zur Thematik zur Verfügung stellt und ihnen weiterführende Beratungs- und Hilfeangebote vermittelt. Insgesamt betrachtet hat Berlin hier ein großes Defizit.
Herr Schruoffeneger regt an, die Thematik Glücksspielsucht mit dem Sozialausschuss zu diskutieren und dazu die Landesstelle für Suchtgefahren einzuladen.
Herr Sell bittet darum, den Antrag bis zur nächsten oder übernächsten Sitzung zurückzustellen/zu vertagen.
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