Auszug - Erläuterung/Auswertung der Basiskorrektur 2015
Herr Köppen erläutert die bereits im Rahmen der letzten Ausschusssitzung verteilten Unterlagen und beantwortet im Nachgang verschiedene Fragen. Zwei Fragestellungen konnten im Rahmen der Sitzung nichtbeantwortet werden. Die entsprechenden Stellungnahmen werden im Folgenden nachgereicht:
Thema: „umF“ - unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (umF) unter 18 Jahre Die für die Basiskorrektur herangezogenen Mengen sind nicht Personen, sondern die pro Monat je Produkt in Anspruch genommenen Leistungen durch einen minderjährigen, unbegleiteten Flüchtling. Dabei kann ein Flüchtling mehrere Leistungen (z.B. Krankenhilfe und therap. Leistungen) erhalten haben, die dann auch entsprechend gezählt werden.
In 2015 wurden in der KLR 916 Mengen für umF unter 18 gezählt, davon wurden 76 Mengen zu 100 % basiskorrigiert, die anderen als Bestandteil der HzE zu 50%. Die von der SenFin zugesagte 100%ige Basiskorrektur bezog sich nicht, wie von uns erwartet, auf alle umF, sondern nur auf die „Mengenänderungen“, also die Steigerung gegenüber 2014.
Thema: „BAföG“ Die Zuweisung 2014/15 wurde durch die SenFin als Schätzung auf Basis des Ist 2012 und in Erwartung steigender Fallzahlen vorgegeben und entsprechend vom Bezirk in den Ansatz gebracht. Auch ist die Höhe der Förderungsbeträge von verschiedenen Faktoren abhängig (z.B. Einkommen der Eltern, Kosten der Unterkunft), so dass eine genauere Prognose nicht möglich war.
2012 war im Bezirk ein antragsstarkes Jahr, seitdem nahm die Anzahl der Bescheide kontinuierlich ab, u.a. auch dadurch, dass die überregionale Zuständigkeit für den Bezirk Neukölln endete. Durch die Änderung des BAföG ab 01.08.2016 ist wieder mit einer Erhöhung der Anzahl der Berechtigten und einer Steigerung der Förderbeträge zu rechnen. Da die Fallgruppe BAföG zum Z-Teil gehört, werden von der SenFin alle Abweichungen von der Zuweisung zu 100 % in der Basiskorrektur ausgeglichen.
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