Auszug - Sondernutzung des Straßenlandes durch Imbissbuden  

 
 
70. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 09.06.2016 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 2000
Ort: Hohenzollerndamm 174-177, 10707 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Altlizenzen bestünden laut Herrn Schulte noch für die Imbissbuden am Elsterplatz, in der Kaiser-Friedrich-Straße und der Straße am 17. Juni sowie am Olympiastadion und vor der Waldbühne. Feste Kioske gebe es unter anderem am Volkspark Wilmersdorf. Weitere Imbisse stünden auf privaten Flächen. Imbissbuden schossen in den 1980/1990er Jahre wie Pilze aus dem Boden. Zu Konflikten kam es beispielsweise durch Geruchsbelästigungen oder bei Standorten vor Restaurant. Unter Beachtung des Gleichbehandlungsanspruches musste daher eine einheitliche Regelung getroffen werden, die schließlich in der Regelung mündete, keine Sondernutzungserlaubnisse mehr auf öffentlichem Straßenland zu erteilen. Diese Linie wurde auch in der letzten Wahlperiode bestätigt. Der neue Trend sogenannter Food-Trucks, die in der Regel im Rahmen eines Events zusammen fänden, lebe dagegen von Angebotsvielfalt und Standortvariabilität. In Frage kämen hierfür auch die Standorte der bezirklichen Wochenmärkte, wie beispielsweise am Fehrbelliner Platz auch bereits erkennbar ist. Die unter Denkmalschutz stehenden Grenander-Kioske sind sanierungsbedürftig. In Folge fehlender Mittel zur denkmalgerechten Sanierung, die auch von möglichen Pächterinnen oder Pächtern praktisch nicht aufzubringen wären, scheiterten bisher neue Nutzungen. Der Kiosk in der Rankestraße Ecke Kurfürstendamm durfte bereits Süßwaren verkaufen, die beantragte Sortimentserweiterung war zu gestatten. Dagegen befinde sich der Kiosk am Europa-Center auf privatem Gelände. Der Verkauf von Speisen aus am Körper getragenen Vorrichtungen, auch als Grill-Walker bezeichnet, ist im Negativbereich nicht gestattet. Die von errHerrn Mattern geäußerte Idee zur Anwendung von Abstandszonen würde sich dagegen in der Wirklichkeit schwer zu realisieren lassen, da man damit nicht die Anzahl der Buden insgesamt regulieren könnte. Frau Andres könne dagegen keinen Mangel an unterwegs angebotenen Ernährungsmöglichkeiten erkennen, das öffentliche Straßenland sei, auch durch andere Nutzungen, voll genug. Auch auf privaten Flächen bestehe jedoch eine grundsätzliche Eingriffsmöglichkeit über stadtplanerische Aspekte, so Herr Schulte. Dies war auch im Falle des von Herrn Prejawa angesprochenen Aufstellens eines Food-Trucks vor dem Bikini Berlin geschehen, wo eine Verfestigung der Nutzung eintrat. Die Errichtung eines Kiosks auf dem Lehniner Platz solle durch die landeseigene Urbanis GmbH erfolgen.


 

 
 

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